Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Deutschland.  29

cher  Erheblichkeit  eingebracht  habe,  ohne  sich  des  Einverständnisses  beider  Großmächte
  vorher  zu  versichern.  Selbst  da,  wo  man  auf  den  Widerspruch  minder
mächtiger  Staaten  gestoßen  sei,  wie  in  der  Angelegenheit  der  süddeutschen
Bundesfestungen,  habe  man  es  vorgezogen,  Zwecke  von  dieser  Wichtigkeit  und
Dringlichkeit  viele  Jahre  hindurch  unerfüllt  zu  lassen,  anstatt  den  Widersprechenden
  mit  dem  Versuch  der  Majorisirung  entgegenzutreten.  Heut  zu
Tage  werde  dagegen  der  Widerspruch  Preußens  nicht  nur  gegen  einen  Antrag,
  sondern  gegen  die  Verfassungsmäßigkeit  desselben  als  ein  der  Beachtung
unwerther  Zwischenfall  behandelt,  durch  welchen  man  sich  im  entschlossenen
Vorgehen  auf  der  gewählten  Bahn  nicht  beirren  lasse.  Ich  habe  den  Grafen
Karolyi  gebeten,  den  Inhalt  der  vorstehend  angedeuteten  Unterredung  mit
möglichster  Genauigkeit,  wenn  auch  auf  vertraulichem  Wege,  zur  Kenntniß
des  Grafen  Rechberg  zu  bringen,  indem  ich  die  Ueberzeugung  aussprach,  daß
die  Schäden  unserer  gegenseitigen  Beziehungen  nur  durch  rückhaltlose  Offenheit
  zu  heilen  versucht  werden  könnten.

   „Die  zweite  Unterredung  fand  am  13.  Dec.  v.  J.,  einige  Tage  nach  der
ersten,  statt.  Ich  suchte  den  Grafen  Karolyi  auf,  um  den  Ernst  der  Lage  der
Dinge  am  Bunde  seiner  Beachtung  zu  empfehlen,  und  verhehlte  ihm  nicht,
daß  das  weitere  Vorschreiten  der  Majorität  auf  einer  von  uns  für  verfassungswidrig
  erkannten  Bahn  uns  in  eine  unannehmbare  Stellung  bringe,  daß  wir
in  den  Consequenzen  desselben  den  Bruch  des  Bundes  voraussähen,  daß
Herr  v.  Usedom  über  diese  unsere  Auffassung  dem  Freiherrn  v.  Kübeck  und
Freiherrn  v.  d.  Pfordten  keinen  Zweifel  gelassen,  auf  seine  Andeutungen  aber
Antworten  erhalten  habe,  die  auf  kein  Verlangen  nach  Ausgleichung  schließen
ließen,  indem  Freiherr  v.  d.  Pfordten  auf  beschleunigte  Abgabe  unseres  Minoritätsvotums
  dränge.  Ich  bemerkte  hiergegen,  daß  unter  solchen  Umständen
das  Gefühl  der  eigenen  Würde  uns  nicht  gestatte,  dem  an  der  anderen  Seite
herbeigeführten  Conflict  ferner  auszuweichen,  und  daß  ich  deshalb  den  kön.
Bundestagsgesandten  telegraphisch  zur  Abgabe  seines  Minoritätsvortums  veranlaßt
  habe.  Ich  stellte  in  Aussicht,  daß  wir  die  Ueberschreitung  der
Competenz  durch  Majoritätsbeschlüsse  als  einen  Bruch  der
Bundesverträge  auffassen  und  dem  entsprechend  verfahren  würden,  indem
diesseits  der  königliche  Bundestagsgesandte  ohne  Substitution  abberufen
  werden  würde,  und  deutete  die  praktischen  Consequenzen  an,  welche
sich  aus  einer  solchen  Situation  in  verhältnißmäßig  kurzer  Zeit  ergeben  müßten,
  indem  wir  natürlich  die  Wirksamkeit  einer  Versammlung,  an
welcher  wir  uns  aus  rechtlichen  Gründen  nicht  mehr  betheiligten,  in  Bezug
auf  den  ganzen  Geschäftskreis  des  Bundes  nicht  weiter  für
zulässig  anerkennen  könnten.  Wir  würden  also  auch  die  preußischen
Garnisonen  in  den  Bundesfestungen  nicht  mehr  den  Beschlüssen  der
Bundesversammlung  unterstellen  können.  Unwahr  ist,  daß  ich  für  diesen  Fall
von  der  Zurückziehung  dieser  Garnisonen  gesprochen  haben  soll.  Ich  habe
im  Gegentheil  auf  die  Conflicte  aufmerksam  gemacht,  welche  das  Verbleiben
derselben  nach  sich  ziehen  könne,  nachdem  ihre  Befehlshaber  der  Autorität  der
Bundesversammlung  die  Anerkennung  zu  versagen  haben  würden.

   „ . . .  Wenige  Tage  darauf  erhielt  ich  die  vertrauliche  Mittheilung,
daß  der  österreichische  Gesandte  in  Petersburg  über  Berlin  auf  seinen
Posten  zurückkehren  und  die  schwebende  Streitfrage  mit  mir  besprechen
  werde.  Als  derselbe  (Graf  Thun)  hier  eintraf,  habe  ich  mich
nicht  abhalten  lassen,  seine  mir  zum  Zweck  einer  Verständigung  gemachten
  Eröffnungen  in  der  entgegenkommendsten  Weise  aufzunehmen.  In
Folge  derselben  erklärte  ich  mich  bereit,  auf  verschiedene  zwischen  uns
verabredete  Auswege  zur  Beilegung  der  Frankfurter  Schwierigkeiten  einzugehen
  und  insbesonhere  auf  den  Vorschlag:  die  Abstimmung  über  die
Majoritätsanträge  in  der  Delegirtenfrage  zu  theilen  und  nachdem  sie  über
Punkt  1  erfolgt  und  der  Mangel  der  zur  Durchführung  der  Sache  nöthigen