Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

     
tzund Verorduungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 25. 
München, den 15. Mai 1906. 
Inhalt: 
Gesetz vom 9. Mai 1906, betreffend den zweigleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen. — Bekanntmachung vom 
4. Mai 1906, die Errichtung einer Vorrückungsstelle für das Kanzleipersonal im Geschäftobereiche des Staats- 
ministeriums der Justiz betreffend. — Bekanntmachung vom 7. Mai 1906, Ausgabe von Schuldverschrei- 
bungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 7. Mai 1906, Ausgabe von Schuld 
verschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekauntmachung vom 9. Mai 1906, die Ausgabe von 
Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark betreffend. — Bekanutmachung vom 9. Mai- 1906, die Ausgabe 
neuer Reichskassenscheine betreffend. — Hofdienst-Nachricht. 
  
  
  
  
  
Gesetz, betreffend den zweigleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!,. 
von Gottes Gnaden Küniglicher Minz von Sayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was 
folgt: 
Art. 1. 
Der Bedarf für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecken 
Augsburg—Buchloe 
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