Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Die Rückseite ist von einem etwa 1 em breiten Rande umgeben, an dessen Außenseite 
sich das Wort REICHSKASSENSCHEIN und an dessen Innenseite sich die Worte 
FUNF MARK wiederholen. Die vier Ecken des Randes zeigen besonders zarte Linien- 
muster. In jeder der vier Ecken befindet sich eine schräg stehende weiße Ziffer 5. Diese 
ist in der linken oberen Ecke wenig sichtbar, weil sie zum größten Teile von einem bis 
über die Mitte des Scheines reichenden Schilde mit dem Strassatze verdeckt ist. 
Der Strassatz lautet: 
Wer Reichskassenscheine nachmacht oder verfälscht oder 
nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr 
bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. 
Die innere Fläche der Rückseite ist mit einem erhaben wirkenden, in seinen Formen 
verzerrten, etwas dunkler erscheinenden Untergrundmuster ausgefüllt. Hier ist ein geflügelter 
Drache abgebildet, dessen Rachen Dampf entströmt, und der ein urnenartiges Gefäß mit 
Kleinodien bewacht. Mit seinen Pranken faßt er ein Schild, auf dem eine große verzierte 
Ziffer 5 und das Wort MARK angebracht ist. 
In dem Rande und in dem Untergrundmuster stehen in vielfacher Wiederholung die 
Ziffer 5 und der Buchstabe M 
Auf dem Rande unten links und oben rechts ist die Litera und Nummer des Scheines 
in brauner Farbe, und in der Mitte des Scheines unterhalb des Schildes der Kontroll= 
stempel der Reichsschuldenverwaltung in violetter Farbe aufgedruckt. 
Die Vorderseite des Scheines erscheint in ihrer Gesamtansicht grünlich blau, die 
Rückseite hellbau. 
Der Papierrand der Vorderseite erscheint weiß, der der Rückseite ist mit graugrünen 
Wellenlinien ausgefüllt. 
Berlin, den 14. April 1906. 
Reichsschuldenverwaltung. 
von Bitter. 
Hofdienst-Machricht. unterm 7. Mai 1906 den geprüften Rechts- 
praktikanten Johannes Anton Freiherrn von 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. Mauchenheim genannt Bechtolsheim 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= auf sein alleruntertänigstes Ansuchen zum 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, K. Kammerjunker zu ernennen. 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
  
 
	        
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