Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

    
ctzund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 2. 
München, den 10. Januar 1906. 
— 
  
  
  
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 5. Jannar 1906, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen 
Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 
6. Januar 1906, die Neuordnung der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern betreffend. — Königlich 
Allerhöchste Verordnung vom 6. Januar 1906, die Vorbedingungen für den Zoll= und Steuerdienst 
betreffend. — Königlich Allerhöchste Bestätigung, die Wahl einer Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Frau 
Herzogin Marie Jose in Bayern betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Erhebung in den Freiherrnstand. — 
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
Nr. 20484. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen Staats- 
beamten und Staatsbediensteten betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Tityolk. 
von Gottes Gnaden Aumi Minz von Sayern, 
gent. 
Wir finden Unss bewogen, an Stelle des § 4 Ziffer 1 und 2 der K. Verordnung 
vom 13. November 1902, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen Staatsbeamten und 
Staatsbediensteten betreffend, (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 703) zu verordnen was folgt: 
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