Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

206 
Nr. 12316. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
München 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 13 500 000 1 
und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 X¾ in den Verkehr bringe. 
München, den 6. Juni 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
  
Nr. 12485. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Ludwigshafen a. Rh. 4% ige Schuldverschreibungen auf den Juhaber im Gesamt- 
betrage von 33709000 und zwar Stücke zu 2000, 1000, 500 und 200 ¼ in den 
Verkehr bringe. 
München, den 6. Juni 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 22. Mai 1906 dem K. Staats- 
minister des Innern Dr. Maximilian Grafen 
von Feilitzsch für das ihm von Seiner 
Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe verliehene 
Ehrenkreuz l. Klasse des Fürstlich Lippischen 
Hausordens, 
mit Allerhöchstem Handschreiben d. d. Wien, 
den 29. Mai 1906 dem K. Hofstabsarzte, 
Hofrat Dr. Wilhelm Kastner für das ihm 
von Seiner Majestät dem Kaiser von Oster- 
reich verliehene Komturkrenz des Keiserlich 
Osterreichischen Franz Joseph-Ordens und 
unterm 31. Mai 1906 dem General- 
leutnant à la Snite der Armee und König- 
lichen Obersthofmeister Gustav Grafen zu 
Castell-Castell für das ihm von Seiner 
Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe verliehene 
Ehrenkrenz I. Klasse des Fürstlich Lippischen 
Haus-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.