214
2. Im § 13 ist im Absatz VI als erster Satz nachzutragen:
„Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Geschäftspapiere dürfen nicht
mit verschiedenen Adressen versehen sein.“
i-
Im 822 Atsatz III ist im zweiten Satz die Ziffer „II/ abzuändern in: I.
Im § 28 erhält der Absatz II folgenden Zusatz
„Über Postanweisungen, die mit Einlieferungsverzeichnis zur Aufgabe ge-
langen, wird in diesem Bescheinigung erteilt.“
5. Im 8§ 39 erhält der letzte Satz des Aksatzes XII (Anderung vom 6. Mai 1901)
folgenden Wortlaut:
„Ist ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlaßpfleger oder Nachlaßverwalter
ernannt worden, so sind die Sendungen an diesen auszuhändigen."“
6. Im § 61 Absatz VI hat der erste Satz zu lauten:
„Die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen beträgt ½ Pf. für
je 25 Gramm jedes einzelnen Beilage-Exemplars."“
Vorstehende Anderungen treten mit dem 1. Juli 1906 in Kraft.
München, den 27. Juni 1906.
J. V.
Staatsrat Dr. v. Ebermayer.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen KSeiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 1. Juni 1906 den K. Preußischen
Major a. D. Bruno Grafen von Holnstein
aus Bayern auf sein alleruntertänigstes
Ansuchen zum K. Kämmerer zu ernennen,
mittels Allerhöchster Entschließung vom
8. Juni 1906
1. dem Gesuche des K. Kämmerers,
Generals der Infanterie z. D. Joseph Keller
von Schleitheim, Freiherrn von und zu
Isenburg, um Enthebung von der Stelle
eines Kurators Seiner Majestät des Königs
zu willfahren und demselben in besonderer
Allerhuldvollster Anerkennung der von ihm
geleisteten ersprießlichen Dienste das Groß-
kreuz des Verdienstordens der Bayerischen
Krone zu verleihen,
2. an dessen Stelle den K. Staatsminister
der Finanzen, Staatsrat i. o. D. Hermann
Ritter von Pfaff als Kurator aufzustellen.