Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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2. Im § 13 ist im Absatz VI als erster Satz nachzutragen: 
„Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Geschäftspapiere dürfen nicht 
mit verschiedenen Adressen versehen sein.“ 
i- 
Im 822 Atsatz III ist im zweiten Satz die Ziffer „II/ abzuändern in: I. 
Im § 28 erhält der Absatz II folgenden Zusatz 
„Über Postanweisungen, die mit Einlieferungsverzeichnis zur Aufgabe ge- 
langen, wird in diesem Bescheinigung erteilt.“ 
5. Im 8§ 39 erhält der letzte Satz des Aksatzes XII (Anderung vom 6. Mai 1901) 
folgenden Wortlaut: 
„Ist ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlaßpfleger oder Nachlaßverwalter 
ernannt worden, so sind die Sendungen an diesen auszuhändigen."“ 
6. Im § 61 Absatz VI hat der erste Satz zu lauten: 
„Die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen beträgt ½ Pf. für 
je 25 Gramm jedes einzelnen Beilage-Exemplars."“ 
  
Vorstehende Anderungen treten mit dem 1. Juli 1906 in Kraft. 
München, den 27. Juni 1906. 
J. V. 
Staatsrat Dr. v. Ebermayer. 
  
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen KSeiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 1. Juni 1906 den K. Preußischen 
Major a. D. Bruno Grafen von Holnstein 
aus Bayern auf sein alleruntertänigstes 
Ansuchen zum K. Kämmerer zu ernennen, 
mittels Allerhöchster Entschließung vom 
8. Juni 1906 
1. dem Gesuche des K. Kämmerers, 
Generals der Infanterie z. D. Joseph Keller 
von Schleitheim, Freiherrn von und zu 
Isenburg, um Enthebung von der Stelle 
eines Kurators Seiner Majestät des Königs 
zu willfahren und demselben in besonderer 
Allerhuldvollster Anerkennung der von ihm 
geleisteten ersprießlichen Dienste das Groß- 
kreuz des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone zu verleihen, 
2. an dessen Stelle den K. Staatsminister 
der Finanzen, Staatsrat i. o. D. Hermann 
Ritter von Pfaff als Kurator aufzustellen.
	        
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