Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

278 
  
  
  
  
  
  
  
  
Lau- 
fende 
Nr. 
— — — I= 
  
  
  
Gegenstand 
(Bei Grundstücken ist auch der Bundesstaat anzugeben, 
in welchem sie liegen.) 
– —— —¾. — — — — 
  
2 
— 
Bemerkungen, 
Wert insbesondere ob sich die 
Gegenstände im Ausland 
ade einem deutschen 
Mar# # pf. chutzgebiete befinden. 
3 4 
  
übertrag 
b) Sonstige Grundstücke. 
Hier ist in Spalte 3 der gemeine Wert zur Zeit 
des Anfalls des Erwerbes anzugeben. 
zusammen 
Abteilung 2. Geld mit Einschluß des Papier= 
geldes, Banknoten. 
zusammen 
Abteilung 3. Wertpapiere. 
zusammen 
Abteilung 4. Forderungen mit Einschluß der Hypo- 
theken--, Grundschuld= und Rentenschuldforderungen. 
zusammen 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.