Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 37. 283 
B. 
Darlegung 
der für die Stenerpflicht in Hetracht kommenden Verhältnige. 
1. Beruht der Erwerb: 
à) auf gesetzlicher Erbfolge? (#a oder neinnt:t 
b) auf einer Verfügung von Todes wegen? vom. ten 
(Testament, gemeinschaftliches Testament, n ........ ,cröffnctam-««-- ten #19 
trag, Schenkung von Todes wegen und dergleichen): 
c) auf welchem anderweiten Rechtsgrunde? 
2. Erfolgt die Regelung des Nachlasses: 
a) außergerichtlich? (ja oder nein, und durch wen: 
b gerichtlich? (ja oder nein, Bezeichnung der Behörde und Aktenzeichen): 
J) durch einen Notar? (ja oder nein, Name und Wohnort): 
3. War der Erblasser: 
a) ein Deutscherr b„ und welchem Bundesstaate gehörte er anp. 
b) ein Reichsangehöriger (im beutschen Schutzgebiete) und ohne Staatsangehörigkeit? 
e) ein Ausländer:; A1nd welchem Staate angehörig? . 
4. 2 der Erblasser seinen Wohnis. oder in Ermangelung eines solchen 
einen gewöhnlichen senkgal ..................................................................... 
a)mDeutschland?.............. Ort: Bundesstaat: 
b) im deutschen Schutzgebiete? 
c) im Auslande? 
5. Befindet sich der Nachlaß — ganz oder teilweise — in Deutschland? , im Auslande? , 
mememdeutschenSchutzgebtetek........................·...............·.. 
6.GehdrenzumNachlasseGrundstückemDeutschlandP»-.-..-. und in welchem Bundesstaate liegen sie? 
An welcher Stelle sind diese Grundstücke in dem Nachlaßverzeichnis aufgeführt? 
In Abteilung ! , laufende Nummier 
7. Angabe der etwa streitigen Erwerbsanfälle: 
—————————————————————————————.————— 2 
8. Sind die im Nachlaßverzeichnis in Abteilung 1 unter a aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen 
Grundstücke nach dem 1. Juli 1906 und innerhalb der dem Anfalle vorhergehenden fünf oder zehn 
Jahre Gegenstand eines steuerpflichtigen Erwerbes gewesen? (Nur zu beantworten, wenn der gegenwärtige 
Anfall dieser Grundstücke an leibliche Eltern, voll- und halbbürtige Geschwister, sowie an Sine ersten Grades 
von Geschwistern erfolgt) — ja oder nein .. , innerhalb fünf oder zehn Jahren — 5e9
	        
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