Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 37. 291 
Bezeichuung des Erbschaftssteueramts: Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen § 24.) 
Nr. der Erbschaftsstener. Liste A 
für das Halbjahr 19 
Auszug aus dem GErbschaftssteuerbescheide. 
In der Erbschaftssteuersache de. am *— 19 zu 
gestorbenen erhalten Sie umstehend einen Auszug aus dem Erbschaftssteuer- 
bescheide. 
D. ist zur Zahlung des innen berechneten 
Betrags von Mark Pf. an bis 
spätestens den aufgefordert worden. Sollte die Zahlung nicht 
erfolgen, so wird dieser Betrag von Ihnen erfordert werden. 
Die Verzögerung der Auseinandersetzung der Erben darf die Entrichtung der Steuer nicht 
aufhalten, soweit diese aus dem Nachlaß entnommen werden kann. 
Gegen diesen Steuerbescheid ist die Beschwerde binnen einer Frist von 2 Monaten, begin- 
nend mit dem Tage der Zustellung, zulässig. Die Beschwerde kann bei dem unterzeichneten Erb- 
schaftssteueramt oder eingelegt werden. 
Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. 
An 
in 
60
	        
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