Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 37. 305 
Bezeichnung des Erbschaftssteueramts: Muster 12. 
(Ausführungsbestimmungen 8§ 36.) 
, den ten 19 
Nr. der Erschaftsstener. Liste B 
für das Halbjahr 19 
Steuerbescheid. 
  
Für die am zh99ee.— 19 an Sie erfolgte Schenkung de 
wvupvpviird die Steuer auf den innen berechneten Betrag von 
Mark Pf. hiermit festgesetzt. 
Dieser Betrag ist an -.........·...................................·....·..·.....·... spätestens 
bis zum ten 19.—— zu zahlen, und zwar entweder unter Vorlegung 
  
dieses Bescheids oder durch porto= und abtragfreie Einsendung mit der Post unter An- 
gabe der obigen Nummer. 
Gegen diesen Steuerbescheid ist die Beschwerde binnen einer Frist von 2 Monaten, 
beginnend mit dem Tage der Zustellung, zulässig. Die Beschwerde kann bei dem unter- 
zeichneten Erbschaftssteueramt oder 
eingelegt werden. 
Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. 
An 
in
	        
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