Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 37. 309 
Muster 13. 
(Ausführungsbestimmungen § 39.) 
  
GErbschaftsstener-ZSollbuch 
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KKAK K ⅛ ⅛⅛K#7II #in 
für das Rechnungsjahr 19 
Dieses Buch enthält Blätter, Geführt von 
welche von einer mit dem Siegel des Unter- "n 
zeichneten belegten Schnur durchzogen sind. (Name) — 
d ten 19 (Dienststellung. 
...................... ..,en—. 
(Name).........-............--....-......-.. 
(Dienststellung)......-.............--...... 
  
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die Erbschaftssteuer ist nach erfolgter Feststellung sofort durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 7 
und 11 einzutragen; die Spalten 13 bis 15 sind nach Zahlung der Sieuer auszufüllen. 
2. Die Herabsetzung des Solles kommt in den Spalten 8 und 9 zur Darstellung. In 
die Spalte 8 sind diejenigen Beträge einzutragen, welche lediglich infolge anderweiter 
Feststellung der Erbschaftssteuer in Abgang kommen. In die Spalte 9 kommen die 
Beträge zum Ansatze, welche niedergeschlagen worden sind. 
3. Zwischen den einzelnen laufenden Nummern ist ein entsprechender Raum für etwaige 
weitere Eintragungen in den Spalten 8 und 9 (bei mehrfacher Herabsetzung des 
Steuersolls) und 13 bis 15 (bei Teilzahlungen) zu lassen. 
62“
	        
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