Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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V R — — 
  
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Bei Einstellung der Zahlung und im April jedes Jahres wird dieses Blatt als Beleg durch die Kasse entnommen. 
  
— 9 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
») Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. 
Nr. .... Zahlungs-Ordnung für....... ..... 
Rentenempfänger ..... 
... .Kasse zu ..... 
Geld- Unterschri 
....... .. „den . . ten September Monat betrag des it 
Vor dem...... .. . . .... Mark vᷣf. Kassenbeamten 
erscheint heute der April 
von Person bekannte Rentenempfänger 
gehörig beglaubigte Invalide Mai 
ud inn.. .................... S 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als 
Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten uli 
x, angestellt . Juli 
nicht beschäfiigt und beziehe das auf Seite . 
dieses Buches aufgeführte Einkommen.“) August 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig 
empfangen, was ich hiemit ausdrücklich anerkenne. September 
.......... ,denteuMärz - Oktober 
Bordem»................... 
erscheint heute der November 
von Person bekannte Rentenempfänger 
gehörig beglaubigte Invalide Dezember 
und erklärte: # 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als Jannar 
Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten 
nicht angestelt, und beziehe das auf Site .. Februar 
beschäffin 
dieses Buches aufgeführte Einkommen. - 
DieuebensteheudenGebührnissehabeichrichtigMåkz 
empfangen, was ich hiemit ausdrücklich anerkenne. — —
	        
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