Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

— 27 
  
Gesamtbetrag der 
bisher zu- 
erkannten 
nach Gesetz 
v. 81. Mai 
1906 
bewilligten 
Gebührnisse 
4 
12. 
4 
18. 
Mehrkosten 
nach Gesetz 
v. 31. Mai 
1906 
4# 
14. 
Bemerkungen 
15. 
  
  
  
  
  
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. Die nicht nach Gesetz/71 anerkannten Invaliden sind in die der 
Höhe der bewilligten Invalidenpension entsprechende Klasse ein- 
rangiert worden. 
2. In den Spalten 12—14 sind die Gebührnisse für einen Monat 
einzutragen. 
3. Zu § 45 Nr. 3 
Die für halbinvalide Kriegsinvaliden erhöhte Kriegszulage von 
5 & monatlich iit Köpfen bewilligt worden. 
4. Alterszulage für Lalbinvalide ist bewilligt worden für. .Köpfe 
mit zusammen“ & monatlich. 
5. Zu § 4 
ß Die 7 der Verstümmelungszulage haben bewilligt er- 
alten 
a) Friedensinvalide: 
Kke für einfache Verstümmelung mit 9 M, 
„ „ zzweifache Verstümmelung mit 18 “4, 
„ „ Pflegebedürftigkeit unter Anrechnung des Unter- 
betrage der Pension I. und II. Klasse, 
esgl. neben der einfachen Verstümmelungszulage, 
desgl. neben der doppelten Verstümmelungszulage; 
b) Kriegsinvalide: 
Köpfe für Pflegebedürftigkeit unter Anrechnung des Unter- 
schiebsbetrags der Pension I. und II. Klasse, 
„ „ desgl. neben der einfachen Verstümmelungszulage, 
„ „ desgl. neben der doppelten Verstümmelungszulage. 
1— 77 
u Zu § 46 
Läihih en sind bewilligt für 
u. Köpfe zusammen 4 monatlich.
	        
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