Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Festsetzung der Stempelabgabe. 
Die vorstehende Nachweisung ist geprüft und der für den Abrechnungszeitraum abzuliefernde Ge- 
  
  
  
samtbetrag an Fahrkartenstempel festgestellt worden zu. . .. . M. Pf. 
Darauf i- laut vorgelegten Quittungen anzurechnen abschlagszahlungen 
vom ten- Nr.. des Einnahmebuchs für den Monat. 19 X. If. 
vom ten- 1% Nr. . g„ „ „ „ 19. MPf. 
vom ter 19 Nr. , » »»» 19 X. Pf. 
zusammen 4 Pf. 
. . zahlen 
Es bleiben somit zu ersae 444 HPf. 
, den ten 19 
(Amtsbezeichnung) 
(Unterschrift) 
Empfangsbekenntnis. 
Vorstehender Betrag von #FFi#f., in Worten . 
ist heute gezahlt und unter Nr. des Einnahmebuchs 
vereinnahmt worden. 
„ den #. 19 
Amtsstempel- (Amtsbezeichnung) 
Abdruck. 
(Unterschrift) 
Erstattungsbescheinigung. 
Vorstehender Betrag von FHFFf., in Worten 
... tstvonderAbschlagszahlung für !r ..... Monat....... .19... 
——Nr. des Einnahmebuchs — in Abzug gebracht und dadurch erstattet worden. 
„den ten 19 
(Amtsbezeichnung der Abrechnungsstelle) 
(Unterschrift)
	        
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