Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 48. 533 
Bundesstaat: Muster 13 
zu dem Beschluß des Bundes- 
rats vom 28. Juni 1906. 
An § 545 der Protokolle. 
den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungs- Einreichungstage: 
Verwaltungsbezirk: schuß f chung 15. Juli 
wesen. 
15. Oktober 
zu Händen des Kaiserlichen Zoll= und Steuer- 15. Januar 
Rechnungsbureaus 15. Mai. 
Berlin W. 66, Wilhelmplatz 2. 
  
Ubersicht 
der 
Einnahme an Erbschaftssteuer. 
  
1. bbs Viertel des Rechnungsjahres 19 
Anleitung zum Gebrauch: 
1. In den an den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen einzureichenden Aus- 
fertigungen der Übersichten ist die Angabe der Beträge für die einzelnen Hauptamtsbezirke nicht 
erforderlich, es genügt vielmehr die Angabe der Beträge für den Direktivbezirk. Ist die Direktiv- 
behörde mehreren Bundesstaaten gemeinsam, so sind die auf die einzelnen Bundesstaaten entfallenden 
Beträge anzugeben. 
2. Die in den Übersichten anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Teil 
des Rechnungsjahrs, also z. B. in der Übersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme für 
April bis einschließlich Dezember. 9r
	        
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