Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 
Tit. 
613 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
  
  
  
  
(1i— 
  
S 
4 
  
– 
— 
10 
11 
12 
  
  
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10 000 Einwohnern. 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit 6a der Kreisausgaben 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Zifl 4 des angeführten 
Gesetzes) 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Lp. III 64 
Tit 3 der Kreisausgaben 6373 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die w rr 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind 
a) Buschte an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle. 64 263 + — 
ID) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Vensionseinrichtungen nicht lellnehmende 
Lehrpersona .... .. 
Unterstützungsbeiträge für Schullehrer- Relikten 
a) je 240 .X oder 300 .X für die Witwen, 130 .& oder 150 4 
für die Doppelwaisen und 100 ¾M für die einfachen Waisen 
167790.4 — J 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse, für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schuloisitationen 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 
216 880/70 
  
312 886 18 
150 000— 
283 360 
  
56000“ 
2000 
1 71 — 
1000 
  
Summe 8 3 748 426 — — 
1 1TE 
  
Summe Kap. I X 748 46 4 — . 
  
1 14 57134
	        
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