Nr. 57.
Tit.
613
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
4
(1i—
S
4
–
—
10
11
12
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnern.
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit 6a der Kreisausgaben
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Zifl 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Lp. III 64
Tit 3 der Kreisausgaben 6373
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die w rr
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind
a) Buschte an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle. 64 263 + —
ID) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Vensionseinrichtungen nicht lellnehmende
Lehrpersona .... ..
Unterstützungsbeiträge für Schullehrer- Relikten
a) je 240 .X oder 300 .X für die Witwen, 130 .& oder 150 4
für die Doppelwaisen und 100 ¾M für die einfachen Waisen
167790.4 — J
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse, für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Zur Anordnung außerordentlicher Schuloisitationen
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit
216 880/70
312 886 18
150 000—
283 360
56000“
2000
1 71 —
1000
Summe 8 3 748 426 — —
1 1TE
Summe Kap. I X 748 46 4 — .
1 14 57134