Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

  
  
Kap. 
Tit. 
629 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
2 
  
  
  
SZS— 
□— 
SS# 
* 
SL 
  
II. Abschnitt. 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
Lateinschulen. 
Die auf speziellen Rechtstiteln u und Willigungen beruhenden Fun- 
dationsbeiträge . 
Aus der Kreisschuldotation . 
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrer= Relikten 
  
Summe § 1 
Gewerblich-technische Schulen. 
Für die Kreisweberschule in Passau 
  
Summe § 2 
Volks-Schulen. 
Auf Fcziellen Rechtstiteln und Vewilligungen beruhende Fundations. 
eiträge . . 
Leistungen für ständige Bauausgaben 
Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar: 
a) seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio 
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 As. 2 Ziffer 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Ausbesserung des ziilenn 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilsen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis-Ausgaben — 
  
9249 
39 
99 590 
25 700 
207 839 
28 
92 
  
33 91361
	        
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