Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 647 
Abschied für den Landrat der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
für das Jahr 1906. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
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von Gottes Gnaden Königlicher Vrinz von Zayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 6. bis 18. November 1905 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen:. 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1904. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1906. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1906: 2 355 166 —KX, wovon ein Steuerprozent auf 23551 4 66 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1906. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Hinsichtlich der Genehmigung der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung ver- 
mehrter Mittel für Freiplätze im Zentralblindeninstitute zu München verweisen Wir auf
	        
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