Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 661 
Wir verweisen auf die Entschließungen des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten vom 18. Februar 1906 Nr. 2960 und vom 21. März 1906 
Nr. 5961. 
2. Den auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Wegen der Aufnahme eines Kreisanlehens für den Ausbau der Irrenanstalt in Kutzenberg 
verweisen Wir auf das Gesetz vom 24. März 1906 und bezüglich der Ernennung des 
Dr. Karl Eisen zum II. Assistenzarzt an der Kreisirrenanstalt Kutzenberg auf Unsere Ent- 
schließung vom 28. Dezember 1905. 
Hinsichtlich der für die Irrenanstalt in Kutzenberg entworfenen Instruktionen und Ord- 
nungen wird das Staatsministerium des Innern gesonderte Entschließung erlassen. 
3. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates erteilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung aus 
und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Vorderriß, den 3. September 1906. 
Luitpold, 
Prinz von SZayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
. J. V. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Lößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Englert.
	        
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