Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

664 
  
  
Kap. 8 
Tit. 
Vortrag 
  
Festgesetzter 
Betrag 
  
12 
  
  
  
13 
  
  
ec) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu- 
°Ischüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Penstonsein. 
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal. 
(c) Unterstützungs-Beiträge für Schullehrer-Relikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) je 240 .X oder 300 .MAf für die Witwen. 130 # 
oder 150 .X für die Doppelwaisen und 100 .é für 
eine einfache Waisfe 99090·4 — 4 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensions = Einrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
7 für dürftige, dem ntersthungsait. eitwachiene 
Lehrer-Waisen. 
bb) aus Kreisfonds: 
d) aa) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen= und 
Waisenkasse des Kreises Oberfranken 
bb) besonderer Zuschuß an dieselbe zur Ergänzung des 
Stammvermögens 
cc) Zuschuß an dieselbe für oberfränkische Lehrerwaisen 
e) Zuschuß an das bayerische Lehrer-Waisenstift 
Unterstützungen für dürftige Schulamts-Zöglinge und 
Schul-Praktikanten: 
Zur Gewährung von Unterstützungen an: 
a) dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten 
b) dürftige Schulamts-Zöglinge an öffentlichen u und Vrivaten 
Lehrerinnen-Bildungsanstalten 
Übrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Distrikts-Schulbibliotheken für die Fort- 
bildung der Schullehter 
b) zur Organisation von Schullehrer= Fortbildungskursen (Kon- 
ferenzbezirken) und Remunerationen für die Bezirks-Haupt- 
lehrer 
) Zuschuß an den Bayreuther Provinzial- Schulsonds aus fun— 
dationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
) Gratiale aus Zentralfonds an das englische Fräulein- In- 
stitut in Bamberg wegen des bffentlichen Unterrichtes an den 
dortigen Mädchenschulen . ... 
ReservefondftlrdteBolksschulen. 
5950— 
6 400— 
2 000 — 
9 000 
343 
200 
1 
6 000 — 
7990— 
570— 
4920— 
3 428|60 
2 249|15 
1 700 
  
  
Summe § 1: 587 698. 31 -J. 
  
1 336 69857
	        
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