Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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die Errichtuug von Oberrealschulen und behalten Uns vor, dem Landrate die veranlaßte 
Vorlage zugehen zu lassen. 
3. Der Landrat hat beschlossen, den ständigen Landratsausschuß mit Rücksicht auf den 
im Februar 1907 erfolgenden Ablauf des Pachtvertrags hinsichtlich des Okonomiegebäudes 
und der Anstaltsgrundstücke der Kreislandwirtschaftsschule Lichtenhof zur Durchführung der 
Verhandlungen über die neue Verpachtung und zum Abschlusse eines Pachtvertrages zu 
ermächtigen, wobei auf die Möglichkeit einer Veräußerung der Grundstücke Rücksicht genommen 
werden soll. 
Wir genehmigen diesen Beschluß mit dem Abmaße, daß die Kreisregierung von Mittel- 
franken beauftragt wird, die erforderlichen Verhandlungen zu pflegen und zum Abschlusse zu 
bringen, hiebei nach Artikel 33 und 34 des Landratsgesetzes den Landratsausschuß gutachtlich 
zu hören und dem Landrate von dem Ergebnisse Kenntnis zu geben. 
4. Den Willigungen für landwirtschaftliche Zwecke erteilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung und heben hierbei namentlich den Ausbau des kulturtechnischen Dienstes durch 
Einstellung eines Bauführers anerkennend hervor. 
5. Hinsichtlich der die Kreisirrenanstalten betreffenden Beschlüsse nehmen Wir auf 
Unsere Entschließung vom 28. Dezember 1905 und die Entschließung des Staatsministeriums 
des Innern vom 2. Januar 1906 Bezug. 
6. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates erteilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Vorderriß, den 3. September 1906. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
. J. V. 
Dr. Graf v. Keilitzsch. Dr.v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Lößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Englert.
	        
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