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die Errichtuug von Oberrealschulen und behalten Uns vor, dem Landrate die veranlaßte
Vorlage zugehen zu lassen.
3. Der Landrat hat beschlossen, den ständigen Landratsausschuß mit Rücksicht auf den
im Februar 1907 erfolgenden Ablauf des Pachtvertrags hinsichtlich des Okonomiegebäudes
und der Anstaltsgrundstücke der Kreislandwirtschaftsschule Lichtenhof zur Durchführung der
Verhandlungen über die neue Verpachtung und zum Abschlusse eines Pachtvertrages zu
ermächtigen, wobei auf die Möglichkeit einer Veräußerung der Grundstücke Rücksicht genommen
werden soll.
Wir genehmigen diesen Beschluß mit dem Abmaße, daß die Kreisregierung von Mittel-
franken beauftragt wird, die erforderlichen Verhandlungen zu pflegen und zum Abschlusse zu
bringen, hiebei nach Artikel 33 und 34 des Landratsgesetzes den Landratsausschuß gutachtlich
zu hören und dem Landrate von dem Ergebnisse Kenntnis zu geben.
4. Den Willigungen für landwirtschaftliche Zwecke erteilen Wir gerne Unsere
Genehmigung und heben hierbei namentlich den Ausbau des kulturtechnischen Dienstes durch
Einstellung eines Bauführers anerkennend hervor.
5. Hinsichtlich der die Kreisirrenanstalten betreffenden Beschlüsse nehmen Wir auf
Unsere Entschließung vom 28. Dezember 1905 und die Entschließung des Staatsministeriums
des Innern vom 2. Januar 1906 Bezug.
6. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates erteilen Wir
Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Vorderriß, den 3. September 1906.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
. J. V.
Dr. Graf v. Keilitzsch. Dr.v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Lößl.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Dr. Englert.