Nr. 57.
Kap.
Vortrag
679
Festgesetzter
Betrag
M
2
—
11
cc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen-
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu-
schüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein-
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal:
a) aus Zentralfonds ..
6) aus Kreisfonds
dd) Pensionszuschüsse an das in der Zeit vom 1. Januar
1896 bis 31. Dezember 1903 pensionierte Lehrpersonal
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten
aa) aus Zentralfonds:
a) je 240 A oder 300 ∆¾ für die Witwen, 130 .##
oder 150.4 für die Doppelwaisen und 100 .K für
die einfachen Waisen 121 0804 —
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal.
7) für dürftige, dem untersüsungsalter ermachsne
Lehrerwaisen .
bb) aus Kreisfonds:
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer= Witwen- und d Baisen-
kasse des Kreises .
e) Zuschuß an das bayerische Lehrerwaisenstift
s) Sustentationen und Alimentationen für vormalige Schullehrer,
deren Familien und Relikten in Fällen, welche in den vor-
stehenden Positionen nicht berücksichtigt sind.
Unterstützungen für dürftige Schuldienstzöglinge, Schulpraktikanten
und Schuldienstexspektanten
a) an dürftige Schulpräparanden und Schuldienst-Exspektanten
b) auf Reiseentschädigung für die fortbildungspflichtigen Ex-
spektanten
c) zur Gewährung von Stipendien an dürftige Schulpräparan-
dinnen und Schülerinnen höherer Bildungsanstalten ..
ÜbrigeAusgaben
a) zur Förderung der Distriktsschul-Bibliotheken für die Fort-
bildung der Schullehrer, zur Ergänzung der Bibliothek der
Kreisschulinspektoren und zur Nachschaffung von Muster-
subsellien, Mustervorhängen und sonstigen Schulutensilien
b) für die Schullehrer-Fortbildungskurse (Konferenzbezirke)
c) Remunerationen für Schullehrer, welche Zeichnungsunterricht
erteiten
d) zur Neueinführung des Turmunterrichts in Landgemeinden
und Gewährung von Remunerationen an Turnlehrer
6 990
5.000
5 556
7300
2 000
11 315
1 030
2 000
7500
1 800
1 000
2500
6 000
3 300
800