Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 
  
Kap. 
Vortrag 
679 
Festgesetzter 
Betrag 
  
M 
2 
  
  
  
  
— 
11 
  
cc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu- 
schüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal: 
a) aus Zentralfonds .. 
6) aus Kreisfonds 
dd) Pensionszuschüsse an das in der Zeit vom 1. Januar 
1896 bis 31. Dezember 1903 pensionierte Lehrpersonal 
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten 
aa) aus Zentralfonds: 
a) je 240 A oder 300 ∆¾ für die Witwen, 130 .## 
oder 150.4 für die Doppelwaisen und 100 .K für 
die einfachen Waisen 121 0804 — 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal. 
7) für dürftige, dem untersüsungsalter ermachsne 
Lehrerwaisen . 
bb) aus Kreisfonds: 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer= Witwen- und d Baisen- 
kasse des Kreises . 
e) Zuschuß an das bayerische Lehrerwaisenstift 
s) Sustentationen und Alimentationen für vormalige Schullehrer, 
deren Familien und Relikten in Fällen, welche in den vor- 
stehenden Positionen nicht berücksichtigt sind. 
Unterstützungen für dürftige Schuldienstzöglinge, Schulpraktikanten 
und Schuldienstexspektanten 
a) an dürftige Schulpräparanden und Schuldienst-Exspektanten 
b) auf Reiseentschädigung für die fortbildungspflichtigen Ex- 
spektanten 
c) zur Gewährung von Stipendien an dürftige Schulpräparan- 
dinnen und Schülerinnen höherer Bildungsanstalten .. 
ÜbrigeAusgaben 
a) zur Förderung der Distriktsschul-Bibliotheken für die Fort- 
bildung der Schullehrer, zur Ergänzung der Bibliothek der 
Kreisschulinspektoren und zur Nachschaffung von Muster- 
subsellien, Mustervorhängen und sonstigen Schulutensilien 
b) für die Schullehrer-Fortbildungskurse (Konferenzbezirke) 
c) Remunerationen für Schullehrer, welche Zeichnungsunterricht 
erteiten 
d) zur Neueinführung des Turmunterrichts in Landgemeinden 
und Gewährung von Remunerationen an Turnlehrer 
  
6 990 
5.000 
5 556 
7300 
2 000 
11 315 
1 030 
2 000 
7500 
1 800 
1 000 
2500 
6 000 
3 300 
800 
 
	        
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