Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 691 
Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen 
für das Jahr 1906. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Titpol!. 
von Gottes Snaden Auniglicher Ninz von Hauern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 6. bis 18. November 1905 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er- 
statten lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1904. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1862 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1906. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg be- 
trägt für das Jahr 1906: 3854982 & 71 J—, wovon ein Steuerprozent auf 
38549 4 82 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1906. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Die auf den Neubau der Taubstummenanstalt in Würzburg bezüglichen Beschlüsse 
des Landrates genehmigen Wir gerne unter wohlgefälliger Anerkennung des vom Landrate 
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