Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 
709 
  
Kap. 
Tit. 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4—4 
  
III 
— 
c) für Verweser von Inspektionsbezirken .. 
d) für Schulvisitationen durch den Kreisschulreferenten 
e) Pension des Kreisschulinspektors Heiß in Augsbunrg 
1) Pension des Kreisschulinspektors, Keisschulrates Vribelnayẽ 
720— 
1 000— 
3 552— 
4644— 
in Augsburg 
  
  
10| Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
« vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds .. 540.# — — 
bb) aus Kreisfonds 180— 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
æ) aus Zentralfonds. 
6) aus Kreisfonds: 
1. für die bis 1879 pensionierten Schullehrer 
- 2. für das seit 1880 quieszierte Schullehrerpersonal 
f 3. zur Gewährung einer besonderen Zulage von 
je 50 A für die vor dem 1. Januar 1891 in 
den Ruhestand getretenen Lehrer, welche eine 
« Dienstzeit von 30 Jahren und darüber zurück- 
gelegt haben . 
4. zur Gewährung einer besonderen Zulage von 
10% der Pension für die vor dem 1. Januar 
1896 in den Ruhestand getretenen Lehrer 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
l 
  
13697195 
860— 
68 153/02 
  
  
  
800— 
3 09820 
  
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Zentral- 
fonds 365 478.4 — — 
cc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von 
Zuschüss en an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
fchtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal. . 
c)UnterstützungsbettragefürSchullehrerReltkten 
aa) aus Zentralfonds: 
æ) je 240 A oder 300 X für die Witwen, je 130 # 
oder 150 ∆& für die Doppelwaisen und je 100 1# 
für die einfachen Waisen — . . . 104000 MA — — 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions- und Relikten— 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen 
Penstonseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal. .... .. 
  
Isr- 
  
8 790— 
  
  
  
  
  
5950|—
	        
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