Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 60. 755 
  
  
  
Anlage A. 
-.......... ,den«·"·..».»· 19 
(Wohnung) Nr. 
D zeige ich 
Name, Stand und 
1. Wo hnort des Eigentümers. hiermit an, daß ich das nebenstehend beschriebene 
— Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen will. Das Gut— 
2.] Die Firma, welche das achten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, 
Fahrzeug hergestellt hat. ... . 
—--. welches die Richtigkeit der Angaben unter 4 bis 7 
3. Die Bestimmung sowie ferner bestätigt, daß das Fahrzeug den 
des Fahrzeugs. polizeilich zu stellenden Anforderungen entspricht, 
liegt bei. soder: Eine Bescheinigung, welche die 
  
  
  
  
  
4. Die Betriebsart. «·» "„ ZX 
* — — Richtigkeit der Angaben unter 4 bis 7 sowie ferner 
Die Anzahl der bestätigt, daß die dem vorzuführenden Fahrzeug 
« Pferdekräfte. entsprechende, fabrikmäßig gefertigte Wagengattung 
Das Eige ngewi ht — — /den polizeilichen Anforderungen entspricht, liegt bei. 
« des Fahrzeugs. - Ich beantrage, die Erkennungsnummer für das 
Das Höchstgewicht der Fahrzeug anzugeben, einen Termin für seine Vor- 
7. Ladung. führung zwecks Abstempelung der Kennzeichen an- 
(Nur bei Lastenlftwagen. ) 
  
  
  
zusetzen, es demnächst zum Verkehr auf öffentlichen 
Wegen und Plätzen zuzulassen und die hierüber aus- 
zufertigende Bescheinigung an mich auszuhändigen. 
(Name) 
An 
(Stand) 
zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.