Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für. Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird 
Bemerkungen. 
  
*Ober-Gütervorsteher, 
*Ober-Kassenvorsteher und 
"(nichttechnische) Eisenbahnsekretäre 
einschließlich der 
*Materialienverwalter erster Klasse, 
Bahnhofsvorsteher, 
Gütervorsteher, 
Kassenvorsteher, 
Eisenbahnassistenten einschl. 
Bahnhofsverwalter und 
Materialienverwalter zweiter Klasse, 
Stations= und Bureaudiätare, sowic 
Stationsaspiranten, 
Brückengeldeinnehmer, 
Fahrkartenausgeber, 
Magazinaufseher, 
Kanzlisten erster Klasse, 
Kanzleidiätare, 
Kanzleiaspiranten, 
Fahrkartendrucker, 
Bureau= und Kassendiener, 
Lademeister, 
Lademeisterdiätare, 
Lademeisteraspiranten, 
* Zugführer, 
* Packmeister, 
Schaffner, 
Portiers und Bahnsteigschaffner, 
Steuermänner, 
Matrosen, 
* Bahnhofsaufseher, 
zusammen als eine 
Gruppe minde- 
stens zur Hälfte.)1 
zusammen als eine 
Gruppe minde- 
stens zur Hälfte. f 
läusammen als eine 
Gruppe zu zwei 
1 Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
  
Für die preußischen 
Stellen der Eisenbahn- 
direktionsbezirke Bres- 
lau, Kattowitz und 
Magdeburg die Eisen- 
bahndirektion in Bres- 
lau. Für die preu- 
ßhischen Stellen der 
Eisenbahndirektions- 
bezirke Erfurt, Halle 
(Saale) und Posen 
die Eisenbahndirektion 
in Halle (Saale). Für 
alle übrigen preußi- 
schen Stellen die Eisen- 
bahndirektion, in deren 
Bezirk die Stelle zu 
besetzen ist. Für die 
hessischen Stellen die 
Königlich Preußische 
und Großherzoglich 
Hessische Eisenbahn- 
direktion in Mainz 
oder die Königliche 
Eisenbahndirektion in 
Frankfurt (Main). 
  
1 Das Aufrücken der Mi- 
litär= und der Zivil- 
anwärter in höhere 
Gruppen erfolgt nach 
der Reihenfolgc, die sich 
aus dem Anteilsver- 
hälmis ergibt.
	        
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