Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
b) Generaldirektion der Zölle und 
indirekten Steuern: 
* Boten und Diener, 
Kassediener, 
Registratur= und Kanzleifunktionäre, 
* Kanzlisten, 
'Registratoren, 
* Sekretäre, 
* Kassaoffizianten. 
In Ziffer 1. Ministerium: 
a) bei den Stellen der „Kalkulatoren“ 
ist als Bemerkung in Spalte 4 an- 
zufügen: 
b) die Stellen der „Pförtner“ sind 
Aufrückungsstellen und als solche mit 
einem Stern zu bezeichnen. 
In Ziffer 2. Militär-Kassenwesen 
sind die unter 
a) Generalmilitärkasse aufgeführten 
Stellen der „Kassendiener“ Aufrückungs- 
stellen und als solche mit einem Stern 
zu bezeichnen. 
  
  
zur Hälfte. 
  
Generaldirektion der 
Zölle und indirekten 
Steuern. 
  
  
6. Kriegsministerium. 
III. Königreich Sachsen. 
III. Ministerium des Innern. 
1. Kreishauptmannschaften usw. 
vor „Expedienten“ ist das Wort „Heizer“ 
einzuschalten. 
Die Uberschrift zu Ziffer 12 hat zu 
lauten: 
„Metcorologisches Institut zu Dresden“, 
ebenso zu Ziffer 29: 
„Statistisches Landesamt". 
  
  
  
  
  
Soweit es die Verwen- 
dung im Oilfsreferats- 
dienste des Krieg Smini- 
steriums erforderlich 
macht, werden in Kal- 
kulatorenstellen auch be- 
sonders geelgnete In- 
tendantursekreräre be- 
rufen.
	        
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