Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
III. Ministerium des Innern. 
In Ziffer 2 ist hinter den Worten „und 
dem Statistischen Landesamte“ anzufügen: 
„sowie dem Landesgewerbeamte 
(Abteilung 1 und II), ferner 
Diener und Heizer der Bau- 
gewerkeschule und der Kunst- 
gewerbeschulen sowie Aufseher 
der Kunstgewerbeschulen“. 
In Ziffer 18 ist statt „bei der Lan- 
desgewerbehalle" zu setzen: 
„beim Landesgewerbeamte (Ab- 
teilung 1 und I.“" 
IV. Ministerium der Finanzen. 
In Ziffer 8 ist bei 
„Etatsmäßige Steuereinnehmerei- 
gehilfen" zu dem Kreuz noch 
ein Stern zu setzen. 
Ferner ist „Steuereinnehmer“ in 
Zeile 1 zu streichen und dafür als neue 
Ziffer 8 a zu setzen: 
Sa. Stenereinnehmer, 
  
zu zwei Dritteln, 
mindestens aber 
100 Stellen. 
  
Steuerdirektion. 
VI. Großherzogtum Heseen. 
II. Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern. 
Ziffer 26 „Hofbibliothek-Kanzlei- 
inspektor“ ist zu streichen. 
III. Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz. 
Bei Ziffer 1 ist statt: 
„Kanzlisten und Kanzleigehilfen“ 
zu setzen: 
„Kanzlei-Inspektor und Kanz- 
listen“. 
Die unter Ziffer 2, 4 und 6 auf- 
geführten Stellen der „Kanzleidiener“, 
„Hausbeschließer“, „Kanzlei-Inspektoren“ 
und „Kanzlisten“" sind Aufrückungsstellen und 
als solche mit einem Stern zu bezeichnen. 
In Ziffer 13 sind die Worte „und 
Gefangenwärter"“ zu streichen. 
  
  
  
 
	        
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