Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

  
esehz und Vererdnngs-guct! 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 73. 
München, den 15. Dezember 1906. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 6. Dezember 1906, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber berteffend. — 
Bekanntmachung vom 6. Dezember 1906, Zurückstellung der Militärpflichtigen im Ausland betreffend. — 
Bekanntmachung vom 7. Dezember 1906, Anderungen in der Landwehrbezirkseinteilung betreffend. 
  
  
Nr. 25020. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
R. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Landwirtschaftsbank (E. G. m. b. H.) in München wurde die Ge- 
nehmigung erteilt, auf Grund des § 20 des Statuts 
1. eine weitere (X.) Serie auf den Inhaber lautender, verlosbarer und zu 3 ½% 
verzinslicher Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrag von 10 Millionen Mark, 
2. eine weitere (IV.) Serie auf den Inhaber lautender, verlosbarer und zu 3 ½% 
verzinslicher Schuldbriefe für Gemeinde-Darlehen (Kommunal-Obligationen) im 
Gesamtbetrag von 5 Millionen Mark 
in den Verkehr zu bringen. 
Die Hypothekenpfandbriefe und die Kommunal-Obligationen werden in Stücke zu 
5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark eingeteilt. 
München, den 6. Dezember 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
155
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.