Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Eisenbahn- 
verwaltungs- 
behörden. 
872 
A. Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen. 
1. 
1. Die im Betriebe und die im Baue befindlichen Stag#seisenbahnen, die vom Staate 
betriebenen Privateisenbahnen, der Ludwig-Kanal, der Frankenthaler Kanal, die staatliche 
Dampfschiffahrt auf dem Bodensee und auf dem Ammersee, sowie die staatliche Schiffahrt 
auf der Amper, endlich die Kettenschleppschiffahrt auf dem Maine werden unter der obersten 
Leitung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten durch die Eisenbahndirektionen 
verwaltet. 
2. Dem Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten obliegt die oberste Aufsicht 
über den Bau und den Betrieb von Privateisenbahnen, einschließlich der Straßenbahnen, 
sowie über den Privatbetrieb mit Dampfschiffen oder sonstigen durch eigene Triebkraft be- 
wegten Schiffen auf Binnenseen, Flüssen und Kanälen. 
Den Eisenbahndirektionen steht innerhalb ihrer Bezirke die Aufsicht über diese Be- 
triebe zu. 
3. Eisenbahndirektionen befinden sich in Augsburg, München, Nürnberg, 
Regensburg und Würzburg. Die Festsetzung ihrer Bezirke erfolgt durch das Staats- 
ministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Bezirkseinteilung, die Anderungen, sowie die Zuteilung neu eröffneter Bahnstrecken 
werden in dem Gesetz= und Verordnungsblatte bekanntgegeben. 
4. Zur Erledigung einzelner Geschäftsaufgaben, die zweckmäßig für das ganze Ver- 
waltungsgebiet von einer Stelle aus behandelt werden, sind Amter errichtet, und zwar: 
a) ein Personalamt für Personalangelegenheiten nach besonderer Zuteilung; 
b) ein Revisionsamt für die Rechnungsprüfung; 
c) ein Verkehrsamt für Fahrplan= und Personentarifangelegenheiten; 
d) ein Reklamationsamt für die Erledigung der Entschädigungsansprüche aus 
dem Frachtvertrage; 
e) ein Tarifamt für das Gütertarifwesen und für die Erledigung der Ansprüche 
auf Rückvergütung von Frachtgebühren; 
f) ein Baukonstruktionsamt für das bautechnische Konstruktionswesen und 
für die Beschaffung der Oberbaumaterialien; 
8) ein Maschinenkonstruktionsamt für maschinentechnisches Konstruktions- 
wesen sowie für die Beschaffung des Fahrmateriales, dann der Werkstätte= und 
Betriebsmaterialien, 
sämtliche mit dem Sitze in München;
	        
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