Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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cruda, Adeps suillus, Calcaria chlorata, Glycerinum, Kalium carbonicum crudum, 
Oleum Jecoris Aselli, Oleum Lini, Oleum Olivarum, Oleum Olivarum commune. 
Oleum Pini, Oleum Rapae, Oleum Terebinthinae. Sapo kalinns venalis, Spiritus, 
Vaselinum. 
4. Dem nach Nr. 2 und 3 angesetzten Betrage werden für Schneiden und Zerstoßen 
eines Arzueimittels 0,75 ¾, für Herstellung eines mittelfeinen oder seinen Pulvers 2,00 4 
zugerechnet. 
Ist nach Nr. 2 unter a) der Einkaufspreis für 10 g oder eine geringere Menge für 
die Preisberechnung maßgebend, so beträgt dieser Zuschlag 0,10 4. 
5. OVie Preise /17 galenische Arsweimiflfel te sicli — unbescliadet der 
naclkstehend unter h, I, mi ausgefuülrten Aiusitalinten — czusannien aus den 
nach Nr. 2 bis und Nr. G bis ⁊ berechneten Preisen der aur Herstellung 
des galenischen Aræneimittels verwendeten Arcsneinmittel und aus den naclish 
stehend bestinniten Vergütungen fir die erfsorderlichen Arteiten [Desektur. 
Arbeilen) MHoassgebend ist die Herstellungsmenge von 7 4% e% volclien 
galcnischen Aræaneimittelu, welche von Apolseken mittleren Gescheæftsintfanges 
in Mengen unter Ikg lergestellt au ierden pflegen, ist die Menge onz 700. 
nassgehend. 
hei den unten c, d, &, li, i. L ausgepulirten Arten don galenischien Areæntci- 
53%% 20%/°4 z lerctaag des bei der Heorstelluug Sicli ergebenden qurch- 
xclinittlichen AMlatcriaolcerlustes von /q l. “ denÊ bereckhneten Preise ciu Neuntel 
dexxelben augescsilagen. 
7 Vergütungen d „ Ansalo cu briugen. 
u) bei der Herstellung von Extrakten für je 1 ka# der auszuziehenden Stoffe 
bei dünnen Extrakten . . . 3,00.-« 
„dicken „ 6,00 „ 
„ trockenen „ 12,00 „ 
„ Fluid= „ Gt6/000 „ 
bei der Aufertigung von trockenen, narkotischen Extrakten aus dicken Extrakten 
für 100 gx des dicken Extrats. 2,50 
be bei der Herstellung von Destillaten einschließlich aller Nebenarbeiten für je 1 ka 
des Destillats 
bei spirituösen oder ätherischen . 1,00 4# 
bei wässerigen . .. .. ],()0» 
Beträgt die Menge der herzustellenden Destillate weniger als 1 kg, so ist 
der Preis für 1 ku in Ansatz zu bringen.
	        
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