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satzung bleiben. Die stehenden Truppen in Allem zusammen be—
trugen 11,257 Mann.
Die auf dem Landtage vom Jahr 1612 von den Landständen,
die sich zwar lange dagegen gestemmt hatten, da sie in derselben
eine neue Gefahr für die Nothwendigkeit der Ritterschaft zu erblicken
glaubten, endlich beschlossene, und 1613 in Ausführung
gebrachte Aufrichtung des Defensionswerks oder der ersten stehenden
sächsischen Armee ist, so wie dessen Einrichtung, wohl schon
bekaunt; nach dieser neuen Einrichtung bestand nämlich das ganze
ußvolk aus 9644 Mann, die in zwei Feldregimenter, jedes zu
Fähndeln und 3 Fähndeln Dresdner Besatzung abgetheilt waren 2).
Unbekannter oder wenigstens nicht so klar, ist der Zustand und
die Einrichtung der zu diesem Fußvolke gehörenden Reiterei. Sie
war 1593 Pferde stark und ebenfalls in 2 Regimenter getheilet;
blieb aber nicht, wie das Fußvolk, beständig beisammen, sondern
versammelte sich nur, wenn ein Krieg sie erforderte. Das Fußvolk
waren wirkliche Söldner, oder um Lohn dienende Kriegsleute,
die Reiterei aber alle im Lande angesessene Edelleute, welche diesen
Dienst vermöge der seit den ältesten Zeiten übernommenen
Lehnspflicht dem Landesherrn zu leisten verpflichtet und zu Rosse
zu dienen gehalten waren. Wie und durch was für Personen
dieses geschehen sei, wird das beigefügte Verzeichniß oder die
Musterrrolle des ersten Regiments zeigen. Im Jahre 1614 befahl
nämlich der Kurfürst, da das Fußvolk durch die 1613 berichtigte
Defensionerordnung in Ordnung gebracht worden, auch das nämliche
bei der Reiterei zu thun, und selbige von Neuem ganz vorzüglich
zu mustern. Diesem Befehl zufolge ward das erste Regiment,
das aus 903 Pferden bestehen sollte, am 8. Juni gedachten
Jahres zu Meißen nicht allein gemnstert, sondern auch mit
einem neuen Bewaffnungs= und Dienstreglement versehen. Dem
Kurfürsten war es nämlich jetzt nicht sowohl darum zu thun, daß
er den wirklichen Bestand der dienstleistenden Mannschaft wisse,
als vielmehr um die unter ihnen einzuführende Ordnung, an der
es bisher noch ganz und gar gemangelt hatte. Denn bei früheren
Musterungen, oder vielmehr nur Zählungen der Pferde, erschien
blos ein kleiner Theil der Mannschaften oder Ritter persönlich,
und der größere Theil kam entweder gar nicht, oder schickte einen
andern ärmern unangesessenen und also dem Kurfürsten mit Lehnspflicht
nicht zugethanen Edelmann an seiner Statt zur Revue; so
wie auch viele, welche 3 und 4 Pferde zu stellen hatten, zwar
die Pferde, aber keine tüchtigen und wehrhaften Männer, deren
Unterhalt sie freilich mehr belästigte, sondern nur einen Pferde-Jungen
oder jungen Reiterknecht schickten, wodurch die ganze
) Doch dürften die folgenden Notizen dennoch nicht ganz unwillkommen
sein. —