Full text : Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Register
Königlich  Bayerischen  Gesetz-Blatte  vom  Jahre  1859.

II.  Abtheilung.

B.
Bedürfnisse  des  Heeres.  Siehe  Credit  2c.

C.

Credit,  einen  weiteren,  für  die  außerordentlichen
Bedürfnisse  des  Heeres  betreffend.  Gesetz.  Seite
1—6.  —  Inhalt:  Art  1.  Eröffnung  eines
Credits  für  die  Deckung  der  Mehrausgaben,
für  die  Beschaffung  eines  Reservevorrathes  von
Rüstungs=  und  Bekleidungsgegenständen,  von
Munitions=  und  Holzvorräthen,  für  die  vollständige

  Bewaffnung  der.  Infanterie,  für  den
Bau  von  Casernen,  für  Festungsbauten,  sodann
für  den  Unterhalt  des  Heeres  2c.  in  den  ersten  6
Monaten  des  Etatsjahres  185  /60,  im  Gesammtbetrage
  von  12,952,500  fl.  S.  2—4.  —  Art.  2.
Ermächtigung  des  k.  Staateministers  der  Finanzen
  zur  Aufnahme  eines  auf  die  Staatsfonds
zu  versichernden  Anlehens  von  12,000,000  fl.,
pann  weitere  Deckungsmittel.  S.  4—5.—
Art.  3.  Mittel  zur  Bestreitung  der  Aufbringungskosten
  und  Verzinsung.  S.  5.  —  Art.  4.
Fernere  Mittel  zur  Verzinsung  und  Tilgung;
endlich  Vollzugobestimmungen.  S  5—6.