Register
Königlich Bayerischen Gesetz-Blatte vom Jahre 1859.
II. Abtheilung.
B.
Bedürfnisse des Heeres. Siehe Credit 2c.
C.
Credit, einen weiteren, für die außerordentlichen
Bedürfnisse des Heeres betreffend. Gesetz. Seite
1—6. — Inhalt: Art 1. Eröffnung eines
Credits für die Deckung der Mehrausgaben,
für die Beschaffung eines Reservevorrathes von
Rüstungs= und Bekleidungsgegenständen, von
Munitions= und Holzvorräthen, für die vollständige
Bewaffnung der. Infanterie, für den
Bau von Casernen, für Festungsbauten, sodann
für den Unterhalt des Heeres 2c. in den ersten 6
Monaten des Etatsjahres 185 /60, im Gesammtbetrage
von 12,952,500 fl. S. 2—4. — Art. 2.
Ermächtigung des k. Staateministers der Finanzen
zur Aufnahme eines auf die Staatsfonds
zu versichernden Anlehens von 12,000,000 fl.,
pann weitere Deckungsmittel. S. 4—5.—
Art. 3. Mittel zur Bestreitung der Aufbringungskosten
und Verzinsung. S. 5. — Art. 4.
Fernere Mittel zur Verzinsung und Tilgung;
endlich Vollzugobestimmungen. S 5—6.