Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

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welche  die  dermalige  Ausruͤstung  des

Heeres  veranlaßte,

von  1,130,000  fl.

und  ein  weiterer
von

zusammen  von

für  die  Beschaffung  und
Vervollständigung  eines
stets  zu  erhaltenden  Reserve-Vorrathes
  von  Ruͤ-stungs-,
  Bekleidungs=  und
sonstigen  Gegenständen
für  den  Kriegsbedarf  des
Heeres  ein  solcher  von

1,270,000  fl.

für  die  Beschaffung  von
Munitions-  und  Holzvorraͤthen

  fuͤrt  die  Artillerie

—

von  1,177,900  fl.
dann  von  Geschützen  und
Artillerie-Fahrzeugen  von

500,  fl.

zusammen  von

für  die  vollständige  Bewaffnung
  der  Infanterie
mir  Gewehren  des  v.  Podewils'schen
  Systems
von

5)  fuͤr  den  Bau  einer  Kaserne:



597,  100  fl.

1,727,  100  fl.

1,677,900  fl.

600,  Ooo  fl.

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zu  München  600,000  fl.

„  Nürnberg  100,000
v„  bandshut  100,000
„  Bamberg  80,000„
für  Erweiterungsbauten
bestehender  Kasernen
300,000  sl.
fuͤr  den  Bau  eines  Zeughauses
  in  Muͤnchen

300,000  fl.

zusammen  von

fuͤr  Festungsbauten  und
Armirung  der  Festungen

wovon  zwei  Millionen  in
den  Jahren  1859/60  und
1860/61.

Für  den  Unterhalt  des
Heeres  und  insbesondere
des  Pferdestandes  der  Reiterei
  und  Artillerie  in  dem
jehigen  außerordentlichen
erhöhten  Stande  in  den
ersten  sechs  Monaten  des
Eratsjahres  1859,60  ein
Credit  von

1,480,  Ooo  fl.

3,197,  500  fl.

3,000,  Oo0  fl.

im  Gesammtbetrage  von  12,952,500  fl.

Artikel  2.

Zur  Deckung  dieses  Bedarfes  ist  der
Saatsminister  der  Finanzen  ermächriger,