Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
343 
  
  
  
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
  
  
  
1 
# 
S 
— 
11 
12 
  
  
  
  
  
Zuschiss an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10 000 Einwohnern 
  
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden früher aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III 8 1 Tit. 6 a der Kreis-Ausgaben — 
Fiuaelen #3 Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetes 
vom 
(Art. 16 2 Zif. 4 bes angeführten Gesetzes.) 
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III 
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben 481 803 .4 50 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
ban dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine cuiesziert worden 
ind — 
a) Zuschuß an die Kreispensions-Anstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 32 416 K — J 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal ...... 
10 Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten: 
a) je 240 .X oder 300 ∆ für die Witwen, 130 .& oder 150 A 
für die Doppelwaisen und 100 .& für die einfachen Waisen 
99 950 K∆ — J 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal 
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienst- Exspektanten währen der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 
233 603|002 
  
85 693.26 
285 000— 
  
□ 
S 
S 
"a 
  
  
Summe § 3 : 614 179 7 -— 7 
  
  
Summe Kap. I A 614 179 & 31 —JtM
	        
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