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Vortrag
Festgesetzter
Betrag
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Zuschiss an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnern
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden früher aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III 8 1 Tit. 6 a der Kreis-Ausgaben —
Fiuaelen #3 Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetes
vom
(Art. 16 2 Zif. 4 bes angeführten Gesetzes.)
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben 481 803 .4 50
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
ban dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine cuiesziert worden
ind —
a) Zuschuß an die Kreispensions-Anstalt für dienstunfähige Lehr-
personen
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle 32 416 K — J
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal ......
10 Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten:
a) je 240 .X oder 300 ∆ für die Witwen, 130 .& oder 150 A
für die Doppelwaisen und 100 .& für die einfachen Waisen
99 950 K∆ — J
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das an
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienst- Exspektanten währen der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit
233 603|002
85 693.26
285 000—
□
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Summe § 3 : 614 179 7 -— 7
Summe Kap. I A 614 179 & 31 —JtM