Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  29.  341
Festgesetzter
Kap.  S  Vortrag  Betrag
*#  %
VMI8  Beitrag  für  das  Liebfrauenhaus  in  Herzogenaurach  250—
9  a)  Beitrag  zur  Blinden-Anstalt  in  Nürnberg  500—
b)  Beitrag  zum  Blinden-Hilfsverein  für  Oberfranken  900  —
c)  Beitrag  dem  lehtgenannten  Verein  zu  seinem  künf.
tigen  Anstaltsbau.  .  3000—
10  Beiträge  zur  Unterhaltung  von  Blödsinnigen  in
Anstalten  8  000  —
11  a)  Auf  unterstützung  von  nettungsanstalten  in  Oberfranken
  4000—
b)  Beiträge  zur  Unterbringung  armer  verlassener
Kinder  in  Rettungs-Anstalten  8  000—
c)  Zuschuß  an  die  Rettungsanstalt  Martinsberg  zu
den  Kosten  ihres  Neubaues  1  000—
12  Unterstützung  von  Gemeinden  zum  uUnterhalte  von
Frren  in  Irrenanstalten  15000—
13  Unterstützung  von  aus  Strafanstalten  und  Arbeitshäusern
  Entlassenen  500—
14  Zur  Gewährung  von  Freibädern  und  Unterstützungen
an  bedürftige  Kurgäste:
a)  im  Alexandersbad.  300—
b)  im  Bade  Steben  700—
15  Zuschuß  an  die  Distriktsgemein  den  zur  unterstützung
der  mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach
Art.  5  Abs.  IV  des  Gesetzes  vom  3.  Februar  1888,  bezw.
nach  der  K.  Deklaration  vom  10  Mai  1902  .  27  13250
16  Ersatzleistung  an  unmittelbare  Gemeinden  für  die
l  Unterbringung  von  Geisteskranken  und  Blöden  in
Irren-  und  Blödenanstalten  nach  der  K.  Deklaration  vom
10.  Mai  1902.  2000  —
17  Zuschuß  an  den  Verein  für  Arbeiterkolonien  in  Bayern
zum  Unterhalte  der  beiden  Kolonien  Simonshof  und
Herzogsägmühle  ..  700—
18  Zuschuß  an  die  Kinderheiluanstalt  Bad  Kissingen  200—
19  Zuschuß  an  den  bayer.  Frauenverein  vom  roten  Kreuz
zum  Unterhalte  von  Land-Krankenpflegerinnen  2000—
20  Zuschuß  andieorthopädische  Anstalt  desbayer.  örauenvereins
  vom  roten  Kreuz  in  München  .  200——
21  —  —  —  —  —————  —  —  —  —  —  —
22  Zuschuß  an  die  f  freiwilligen  Sanitätskolonnen  200—
Summe  Kap.  VI  294  486.01
VII  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbauten.
1  Beiträge  zu  den  Distriktsstraßen  50  000
52  Für  den  Uferschutz  an  Flüssen,  welche  der  Schiff--
  und  Floßfahrt  dienen—  nach  Art.  2  des  Gesetzes  vom
1  28.  Mai  1852  ........  18000—