Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

Ziemitz  abwärts  bis  zur  Peenemünder
Schanze.

Die  Große  und  Kleine  Strummin,  Mühle
und  Jäling.

VII.  Im  Achterwasser.

Den  südlichen  Teil  einschließlich  des
Klosterschaars,  der  Gieglitz,  des  Krienker
Sces  und  der  faulen  Hörne,  welcher  durch
folgende  beiden  Linien  begrenzt  wird:  von
der  Pudaglabach-Mündung  aus  auf  das
nördliche  Ende  des  Dorfes  Grüssow  zu
bis  zum  Schnittpunkt  mit  der  Linie  von
der  östlichen  Grenzbake  des  Crienker  Sees
(auf  Balmer  Feldmark),  auf  den  Speckbusch-Ort
  (J0-Spitze  des  Lieper
Winkels)  zu.

Die  vorgenannten  Grenzlinien  werden
durch  2  an  der  Pudaglabach-Mündung
und  2  auf  dem  Speckbuschort  stehende
weiße  Pfähle  mit  Tafelu  bezeichnet.  Im
Schnittpunkt  der  Linien  liegt  eine  blaue
Tonne  verankert.

b)  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenfämpe
Grüssow  bis  Warthe.

Das  Schaar  längs  dem  Ufer  von
Pudagla,  ückeritz,  Loddin,  Koserow  und
Zempin  bis  zur  Störlanke  einschließlich
der  Loddiner  Melle  bis  2  in  Wassertiefe.
Das  „Zempiner  Rick“  innerhalb  der  durch
Tafeln  am  Eingang  festgesetzten  Grenzen.
Die  „Wamitz“  an  der  Ostseite  der  Insel
Görmitz  innerhalb  der  Grenzlinie,  welche
vom  Haubenort  auf  den  Hohen  Ort  zugeht.


Das  „Hohe  Schaar“
Achterwassers  in  seiner
dehnung.

8)  Die  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenkämpe  längs
dem  Gnitzer  Lande  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung
  von  der  Störlanke  bis  zum  Dorfe

*

à

–

von

□

4)

e)

am  Eingang  des
ganzen  Aus-4



Lütow  einschließlich  Gnitzer  Melle  bis  zu

2  in  Wassertiefe.

h)  Den  Nepperminer  und  Balmer  See  innerhalb
  ihrer  feststehenden  Grenzen.

i)  Die  Innen=  und  Außen-Störlanke  in
ihren  feststehenden  Grenzen.
VIII.  Im  Dievenowstrom.

a)  Die  ncht.  am  Roof  innerhalb  der  durch

Tafeln  bezeichneten  Linie  Mückenort—
Wseabn  des  Galgenberges  mit  Ausnahme
  der  Fläche  von  der  Badeanstalt
bis  zum  Sapkenort.

Die  beiden  Dievenow-Arme

b)  D  zwischen

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Hagen  und  Wollin  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung.



Die  Gewässerstrecken  am  Östufer  innerhalb

  der  Linie  Schiffahrtstonne  22—

Schiffahrtstonne  22  vor  Zebbin—Kucklower

  Ort.

4)  Die  Bucht  zwischen  Wollin  und  Darsewitz

innerhalb  der  durch  Tafeln  bezeichneten
Linie  Bleichort  bei  Wollin—Maschenort
bei  Darsewitz.

s)  Die  Bucht  vor  Tonnin  innerhalb  der  durch

c

Tafeln  bezeichneten  Linie  Maschenort—

Ufervorsprung  bei  Jarmbow,  deren  Verlängerung
  den  weißen  Schornstein  der
Zementfabrik  Gristow  trifft.

f)  Die  Gewässerstrecke  zwischen  Hagen  und

4

Zebbin  innerhalb  durch  Tafeln  auf  dem

Kurowberg  bezeichneten  Linie  schwarze

Schiffahrtstonnen  bei  Laatziger  Lippe—

weiße  Tonne  etwa  100  m  vom  Hachtenort.

Die  Kucklower-Lanke  innerhalb  der  Linie

Kucklower  Ort—Windmühle  nordwärts

der  Lanke  bis  zu  2  km  landeinwärts.

h)  Die  Made  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung
von  den  Grenzzeichen  im  Westen  an  nebst
dem  Winkelsee  zwischei  Düssin  und
Scharchomwm  und  dem  Düssiner  und
Scharchower  Bach  bis  auf  2  km  aufwärts.

i)  Die  Rohr-,  Schilf=  und  Binsenkämpe  an
beiden  Ufern  der  Dievenow  von  Jarmbow

8)

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bis  Zünz,  von  der  Kucklower  Lanke  bis

zur  Südwestgrenze  der  Made  und  um  die

Insel  Gristow  herum.
IX.  Im  Kamminer  Bodden.

a)  Die  Inwiek  vor  dem  Lauengraben  innerhalb
  der  Linie  Hoffmannsches  Haus  in
Zünz—Trümelort  (Stutwiesen).

b)  Die  Karpin  innerhalb  der  festgesetzten

Gerenzzeichen.

c)  Das  Schaar  an  der  Nord=  und  Ost-Seite
von  der  Karpin  an  längs  dem  Soltiner
Ufer  und  dem  Trendel  bis  zu  2  m  Wassertiefe.


d)  Den  Fritzower  See  in  seiner  ganzen  Ausdehnung.


6.  Zum  Aalfang  dürfen  NAalspeere  verwendet
werden,  dieselben  dürfen  aber  nicht  mehr  als
einen  Kels  (Stecher)  haben.  Der  Zwischenraum
  von  Schalm  (Speere)  zu  Schalm  muß
mindestens  10  mm  betragen.  Die  Schalme
müssen  aus  Stahl  bestehen  und  so  beschaffen
sein,  daß  sie  nicht  durch  Verbiegen  dauernd
aus  ihrer  Stellung  gebracht  werden  können,
sondern,  wenn  auseinander=  oder  zusammen-