Ziemitz abwärts bis zur Peenemünder
Schanze.
Die Große und Kleine Strummin, Mühle
und Jäling.
VII. Im Achterwasser.
Den südlichen Teil einschließlich des
Klosterschaars, der Gieglitz, des Krienker
Sces und der faulen Hörne, welcher durch
folgende beiden Linien begrenzt wird: von
der Pudaglabach-Mündung aus auf das
nördliche Ende des Dorfes Grüssow zu
bis zum Schnittpunkt mit der Linie von
der östlichen Grenzbake des Crienker Sees
(auf Balmer Feldmark), auf den Speckbusch-Ort
(J0-Spitze des Lieper
Winkels) zu.
Die vorgenannten Grenzlinien werden
durch 2 an der Pudaglabach-Mündung
und 2 auf dem Speckbuschort stehende
weiße Pfähle mit Tafelu bezeichnet. Im
Schnittpunkt der Linien liegt eine blaue
Tonne verankert.
b) Rohr-, Schilf= und Binsenfämpe
Grüssow bis Warthe.
Das Schaar längs dem Ufer von
Pudagla, ückeritz, Loddin, Koserow und
Zempin bis zur Störlanke einschließlich
der Loddiner Melle bis 2 in Wassertiefe.
Das „Zempiner Rick“ innerhalb der durch
Tafeln am Eingang festgesetzten Grenzen.
Die „Wamitz“ an der Ostseite der Insel
Görmitz innerhalb der Grenzlinie, welche
vom Haubenort auf den Hohen Ort zugeht.
Das „Hohe Schaar“
Achterwassers in seiner
dehnung.
8) Die Rohr-, Schilf= und Binsenkämpe längs
dem Gnitzer Lande in ihrer ganzen Ausdehnung
von der Störlanke bis zum Dorfe
*
à
–
von
□
4)
e)
am Eingang des
ganzen Aus-4
Lütow einschließlich Gnitzer Melle bis zu
2 in Wassertiefe.
h) Den Nepperminer und Balmer See innerhalb
ihrer feststehenden Grenzen.
i) Die Innen= und Außen-Störlanke in
ihren feststehenden Grenzen.
VIII. Im Dievenowstrom.
a) Die ncht. am Roof innerhalb der durch
Tafeln bezeichneten Linie Mückenort—
Wseabn des Galgenberges mit Ausnahme
der Fläche von der Badeanstalt
bis zum Sapkenort.
Die beiden Dievenow-Arme
b) D zwischen
10
Hagen und Wollin in ihrer ganzen Ausdehnung.
Die Gewässerstrecken am Östufer innerhalb
der Linie Schiffahrtstonne 22—
Schiffahrtstonne 22 vor Zebbin—Kucklower
Ort.
4) Die Bucht zwischen Wollin und Darsewitz
innerhalb der durch Tafeln bezeichneten
Linie Bleichort bei Wollin—Maschenort
bei Darsewitz.
s) Die Bucht vor Tonnin innerhalb der durch
c
Tafeln bezeichneten Linie Maschenort—
Ufervorsprung bei Jarmbow, deren Verlängerung
den weißen Schornstein der
Zementfabrik Gristow trifft.
f) Die Gewässerstrecke zwischen Hagen und
4
Zebbin innerhalb durch Tafeln auf dem
Kurowberg bezeichneten Linie schwarze
Schiffahrtstonnen bei Laatziger Lippe—
weiße Tonne etwa 100 m vom Hachtenort.
Die Kucklower-Lanke innerhalb der Linie
Kucklower Ort—Windmühle nordwärts
der Lanke bis zu 2 km landeinwärts.
h) Die Made in ihrer ganzen Ausdehnung
von den Grenzzeichen im Westen an nebst
dem Winkelsee zwischei Düssin und
Scharchomwm und dem Düssiner und
Scharchower Bach bis auf 2 km aufwärts.
i) Die Rohr-, Schilf= und Binsenkämpe an
beiden Ufern der Dievenow von Jarmbow
8)
1
bis Zünz, von der Kucklower Lanke bis
zur Südwestgrenze der Made und um die
Insel Gristow herum.
IX. Im Kamminer Bodden.
a) Die Inwiek vor dem Lauengraben innerhalb
der Linie Hoffmannsches Haus in
Zünz—Trümelort (Stutwiesen).
b) Die Karpin innerhalb der festgesetzten
Gerenzzeichen.
c) Das Schaar an der Nord= und Ost-Seite
von der Karpin an längs dem Soltiner
Ufer und dem Trendel bis zu 2 m Wassertiefe.
d) Den Fritzower See in seiner ganzen Ausdehnung.
6. Zum Aalfang dürfen NAalspeere verwendet
werden, dieselben dürfen aber nicht mehr als
einen Kels (Stecher) haben. Der Zwischenraum
von Schalm (Speere) zu Schalm muß
mindestens 10 mm betragen. Die Schalme
müssen aus Stahl bestehen und so beschaffen
sein, daß sie nicht durch Verbiegen dauernd
aus ihrer Stellung gebracht werden können,
sondern, wenn auseinander= oder zusammen-