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Wird 1g Kaliumjodid mit 5 cem Natronlauge und je
0,5 g Zinkfeile und Eisenpulver erwärmt, so darf sich kein
Ammoniak entwickeln (Salpetersäure).
Werden 0,2 g Kaliumjodid in 2 cem Ammoniakflüssigkeit
gelöst und wird die Losung mit 13 cem /10-Normal-Silbernitratlösung
unter Umschütteln gemischt und filtriert, so darf
das Filtrat nach dem Ubersättigen mit Salpetersäure innerhalb
10 Minuten weder bis zur Ub0ndurchsichtigkeit getrübt
(Salzsäure, Bromwasserstoffsäurc), noch dunkel gefärbt werden
(Thioschwefelsäure).
Vorsichtig aufzubewahren.
Kalium nitricum. — Kaliumnitrat.
Kalisalpeter.
KNO, Mol.-Gew. 10 1,11.
Farblose, durchsichtige, luftbeständige, prismatische Kristalle
oder ein kristallinisches Pulver. Kaliumnitrat schmeckt kühlend
salzig und etwas bitter; es löst sich in 4 Teilen Wasser von
15 und in 0,4 Teilen siedendem Wasser; in Weingeist ist
es fast unlöslich.
Die wässerige Lösung (1 + 9) scheidet auf Jusatz von
Weinsäurelösung allmählich einen weißen, kristallinischen
Niederschlag aus; beim Vermischen mit Schwefelsäure und
überschüssiger Ferrosulfatlösung färbt sie sich braunschwarz.
Beim Erhitzen am Platindrahte muß Kaliumnitrat die
Flamme violett färben; eine Gelbfärbung darf höchstens vorübergehend
eintreten (Natriumsalze). Die wässerige Lösung
(1 + 19) darf Lackmuspapier nicht verändern und weder
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