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i) dem Wagenamt der Staatseisenbahnen rechts des Rheins
für das rechtsrheinische Bayern:
k) der Verkehrskontrolle I der Staatseisenbahnen rechts des Rheins
für das rechtsrheinische Bayern:
1) der Verkehrskontrolle II der Staatseisenbahnen rechte des Rheins
für das rechtsrheinische Bayern:
11) § 4b Ziffer 3 erhält folgende Fassung:
Die Prüfung und Verbescheidung der Rechnung der Eisenbahndirektion Ludwigshafen a. Rh.
über Einnahmen und Ausgaben der Betriebskrankenkasse II der Staatseisenbahnverwaltung,
dann der vom Versicherungsamt zu stellenden Rechnungen.
12) § 4c erhält folgende Fassung:
c) dem Verkehrsamt der Staatseisenbahnen rechts des Rheins
Für das ganze Verwaltungsgebiet:
1. Die Bearbeitung und Ausgabe des Eisenbahn-Kursbuches.
2. Die Zuweisung der Lokomotiven, Trieb-, Personen= und Gepäckwagen an die Eisenbahndirektionen.
3. Die Festsetzung der Verbrauchssätze für die Berechnung der Brennmaterialersparnisprämien
des Lokomotivpersonals.
4. Die Bearbeitung der Belastungsvorschriften, der Bremsvorschriften, der Ubersicht
über die zulässigen Streckengeschwindigkeiten, sowie der Verzeichnisse über die Fahrzeiten,
über die Maximalradstände der im internationalen Verkehr zugelassenen Personen= und Güterwagen,
über die auf den Vereinsstrecken zulässigen größten festen Radstände und Raddrücke
und über die bei Beladung offener Wagen anzuwendenden Lademaße.
5. Die Mitwirkung an der Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung in der ständigen
Tarifkommission und in der Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnen, soweit der Geschäftskreis
des Verkehrsamtes berührt wird; die ständige Vertretung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten
im Personenverkehrsausschusse des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Weiter für das rechtsrheinische Bayern:
6. Die Aufstellung des Fahrplans im Eisenbahn= und Schiffahrtsverkehr einschließlich
des Fahrplaus für die Feriensonderzüge.
7. Die Bearbeitung des Übereinkommens über das Abwarten und Nachführen verspäteter
Anschlußzüge und die Bearbeitung der Wartezeitentabelle.