Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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i)  dem  Wagenamt  der  Staatseisenbahnen  rechts  des  Rheins
für  das  rechtsrheinische  Bayern:

k)  der  Verkehrskontrolle  I  der  Staatseisenbahnen  rechts  des  Rheins
für  das  rechtsrheinische  Bayern:

1)  der  Verkehrskontrolle  II  der  Staatseisenbahnen  rechte  des  Rheins
für  das  rechtsrheinische  Bayern:

11)  §  4b  Ziffer  3  erhält  folgende  Fassung:

Die  Prüfung  und  Verbescheidung  der  Rechnung  der  Eisenbahndirektion  Ludwigshafen  a.  Rh.
über  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Betriebskrankenkasse  II  der  Staatseisenbahnverwaltung,
dann  der  vom  Versicherungsamt  zu  stellenden  Rechnungen.

12)  §  4c  erhält  folgende  Fassung:
c)  dem  Verkehrsamt  der  Staatseisenbahnen  rechts  des  Rheins

Für  das  ganze  Verwaltungsgebiet:

1.  Die  Bearbeitung  und  Ausgabe  des  Eisenbahn-Kursbuches.

2.  Die  Zuweisung  der  Lokomotiven,  Trieb-,  Personen=  und  Gepäckwagen  an  die  Eisenbahndirektionen.


3.  Die  Festsetzung  der  Verbrauchssätze  für  die  Berechnung  der  Brennmaterialersparnisprämien
  des  Lokomotivpersonals.

4.  Die  Bearbeitung  der  Belastungsvorschriften,  der  Bremsvorschriften,  der  Ubersicht
über  die  zulässigen  Streckengeschwindigkeiten,  sowie  der  Verzeichnisse  über  die  Fahrzeiten,
über  die  Maximalradstände  der  im  internationalen  Verkehr  zugelassenen  Personen=  und  Güterwagen,
  über  die  auf  den  Vereinsstrecken  zulässigen  größten  festen  Radstände  und  Raddrücke
und  über  die  bei  Beladung  offener  Wagen  anzuwendenden  Lademaße.

5.  Die  Mitwirkung  an  der  Vertretung  der  Staatseisenbahnverwaltung  in  der  ständigen
Tarifkommission  und  in  der  Generalkonferenz  der  deutschen  Eisenbahnen,  soweit  der  Geschäftskreis
  des  Verkehrsamtes  berührt  wird;  die  ständige  Vertretung  des  Staatsministeriums  für  Verkehrsangelegenheiten
  im  Personenverkehrsausschusse  des  Vereins  deutscher  Eisenbahnverwaltungen.

Weiter  für  das  rechtsrheinische  Bayern:

6.  Die  Aufstellung  des  Fahrplans  im  Eisenbahn=  und  Schiffahrtsverkehr  einschließlich
des  Fahrplaus  für  die  Feriensonderzüge.

7.  Die  Bearbeitung  des  Übereinkommens  über  das  Abwarten  und  Nachführen  verspäteter
Anschlußzüge  und  die  Bearbeitung  der  Wartezeitentabelle.