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Weiter für das rechtsrheinische Bayern:
7. Die Vertretung der bayerischen Staatseisenbahnverwaltung bei den Verhandlungen
mit den anderen Verwaltungen über die Führung der direkten Güterkurse.
8. Die Bearbeitung des Transportdienstbuches.
9. Die Aufstellung der Ladevorschriften.
6) § 3 Buchstabe d) Ziffer 3 entfällt.
7) In § 3 ist als Buchstabe e) einzusetzen:
e) der Eisenbahndirektion Ludwigshafen a. Rh.:
1. Die Verwaltung des Frankenthaler-Kanals.
2. Die Bearbeitung der Tarife und der Bestimmungen über die Benützung des
Frankenthaler-Kanals.
3. Die Verwaltung der Lebensversicherungsanstalt für die Angestellten und ständigen
Arbeiter der pfälzischen Eisenbahnen.
4. Die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung in der ständigen Tarifkommission
und in der Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnen gemeinsam mit dem Tarifamt.
Weiter für das linksrheinische Bayern:
5. Die Wahrnehmung der dem Verkehrsamt, Reklamationsamt, Tarifamt, Wagenamt,
der Verkehrskontrolle 1 und II für das rechtsrheinische Bayern zugewiesenen Aufgaben; an
Stelle der Stationen I. Klasse (§ 4d Ziff. 1 und 3) treten die Bahnhofverwaltungen I. Klasse
und Güterverwaltungen.
6. Die Wahrnehmung derjenigen Geschäfte, die der Staatseisenbahnverwaltung als
Betriebsunternehmerin nach Gesetz und Statut hinsichtlich der Betriebskrankenkasse II der
Staatseisenbahnverwaltung obliegen, sowie die Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtsund
höheren Verwaltungsbehörde hinsichtlich dieser Kasse.
7. Die Abrechnung mit der Postverwaltung über die Vergütung für Stellung und
Beförderung der Postwagen und Postbeiwagen.
8. Sovweit nicht das Personalamt zuständig ist, die Behandlung der militärischen Angelegenheiten
und die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung gegenüber der Militärverwaltung
und den übrigen deutschen Eisenbahnverwaltungen; die Abstellung des Bahnbevollmächtigten.
9. Die Behandlung der Gebühren für die auf Militärfahrscheine abgefertigten Militärtransporte
und die Abrechnung hierüber mit anderen Eisenbahnverwaltungen.
10. Die Behandlung der Angelegenheiten der Güterwagen: insbesondere die Bearbeitung
der Vorschläge für die Neubeschaffung von Güterwagen, die Abgabe und Beistellung von
Wagen für bestimmte Zwecke, die Abstellung von Wagen für Militärtransporte, die Einstellung
von Privatgüterwagen in den Wagenpark, die Uberlassung bahneigener Wagen an Private