Nr. 17. 185
Sobald das Glas sich an den beschriebenen Stellen angeätzt zeigt, so ist der
Nachweis von Fluorwasserstoff im Fleische als erbracht und das Fleisch im Sinne
der Ausführungsbestimmungen D 8 5 Nr. 3 als mit Fluorwasserstoff oder dessen
Salzen behandelt anzusehen.
5. Nachweis von Salizylsäure und deren Verbindungen.
50 g der fein zerkleinerten Fleischmasse werden in einem Becherglase mit
50 cem einer 2 prozentigen Natriumkarbonatlösung zu einem gleichmässigen Brei
gut durchmischt und ½ Stunde lang kalt ausgelaugt. Alsdann setzt man das mit
einem Uhrglase bedeckte Becherglas ½ Stunde lang unter zeitweiligem Umrühren
in ein siedendes Wasserbad. Der noch warme Inhalt des Becherglases wird auf
ein Gazetuch gebracht und abgepresst. Die abgepresste Flüssigkeit wird alsdann
mit 5g Chlornatrium versetzt und nach dem Ansäuern mit verdünnter Schwefelsäure
bis zum beginnenden Sieden erhitzt. Nach dem Erkalten wird die Flüssigkeit
filtriert und das klare Filtrat im Schütteltrichter mit einem gleichen Raumteil
einer aus gleichen Teilen Ather und Petroleumäther bestehenden Mischung
kräftig ausgeschüttelt. Sollte hierbei eine Emulsionsbildung stattfinden, dann entfernt
man zunächst die untere klar abgeschiedene wässerige Flüssigkeit und
schüttelt die emulsionsartige Atherschicht unter Zusatz von 5 g pulverisiertem
Natriumchlorid nochmals mässig durch, wobei nach einiger Zeit eine binreichende
Abscheidung der Atherschicht stattfindet. Nachdem die ätherische Flüssigkeit
zweimal mit je 5 cecm Wasser gewaschen worden ist, wird sie durch ein trockenes
Filter gegossen und in einer Porzellanschale unter Zusatz von etwa 1 ccm Wasser
bei mässiger Wärme und mit Hilfe eines Luftstroms verdunstet. Der wässerige
Rückstand wird nach dem Erkalten mit einigen Tropfen einer frisch bereiteten
O.% Prozentigen Eisenchloridlösung versetzt. Eine deutliche Blauviolettfärbung zeigt
Salizylsäure an.
Fleisch, in welchem Salizylsäure nach dieser Vorschrift nachgewiesen ist,
ist im Sinne der Ausführungsbestimmungen D 85 Nr. 3 als mit Salizylsäure oder
deren Verbindungen behandelt zu betrachten.
6. Nachweis von chlorsauren Salzen.
30 g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 100 ccm Wasser eine Stunde lang
kalt ausgelangt, alsdann bis zum Kochen erhitzt. Nach dem Erkalten wird die wässerige
Flüssigkeit abfiltriert und mit Silbernitratlösung im Uberschusse versetzt. 25 ccm der von
dem durch Silbernitrat entstandenen Niederschlag abfiltrierten klaren Flüssigkeit werden mit
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