Nr. 17. 189
II. Untersuchung der Fette auf die im § 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen I)
verbotenen Zusätze.
Sofern nicht ein besonderer Verdachtsgrund vorliegt (Zweiter Abschnitt Abs. 1), ist in
allen Fällen auf die nachstehend unter 1 angeführten Stoffe zu untersuchen. Verläuft diese
Untersuchung ergebnislos, so ist mindestens noch auf einen der übrigen Stoffe zu prüfen,
wobei je nach Lage des Falles tunlichst auf einen Wechsel bei der Auswahl der
Stoffe, auf die geprüft werden soll, auch bei den aus einer Sendung entnommenen
Stichproben zu achten ist.
1. Nachweis von Borsäure und deren Salzen.
50 g Fett werden in einem Erlenmeyerkolben von 250 ccm Inhalt auf dem
Wasserbade geschmolzen und mit 30 ccm Wasser von etwa 50° und 0, cem Salzsäure
vom spezifischen Gewicht 1,#5 eine halbe Minute lang kräftig durchgeschüttelt.
Alsdann wird der Kolben so lange auf dem Wasserbad erwärmt, bis sich die
wässerige Flüssigkeit abgeschieden hat. Die Flüssigkeit wird durch Filtration von
dem Fette getrennt. 25 ccm des Filtrats werden nach Ziffer II I des Ersten
Abschnitts weiter behandelt.
Fett, in welchem Borsäure nach diesen Vorschriften nachgewiesen ist. ist im
Sinne der Ausführungsbestimmungen D § 5 Nr. 3 als mit Borsäure oder deren
Salzen behandelt zu betrachten.
2. Nachweis von Formaldehyd und solchen Stoffen, die bei ihrer Verwendung
Formaldehyd abgeben.
50 g Fett werden in einem Kolben von etwa 550 cem Inhalt mit 50 cem Wasser
und 10 cecm 25 prozentiger Phosphorsäure versetzt und erwärmt. Nachdem das Fett
geschmolzen ist, destilliert man unter Einleiten eines Wasserdampfstroms 50 cem Flüssigkeit
ab. Das Hiltrierte Destillat ist nach Ziffer II 2 des Ersten Abschnitts weiter zu
behandeln.
Durch den positiven Ausfall der Quecksilberchloridreaktion ist der Nachweis
des Formaldehyds erbracht.
Fett, in welchem Formaldehyd nach diesen Vorschriften nachgewiesen ist, ist
im Sinne der Ausführungsbestimmungen D § 5 Nr. 3 als mit Formaldehyd oder
solchen Stoffen, die bei ihrer Verwendung Formaldehyd abgeben, behandelt zu
betrachten.