gegen Üuba bei gegebener Veranlassung energisch auftretend, den
Amerikanern in thatloser Resignation gegenüberstehend, welche
den eignen Gesetzen hohnsprechend, den schmählichen Schleichhandel
fast allein noch betrieben —; vor Allem aber immer bestrebt,
die grosse Sache der Freiheit und der Civilisation nicht emschlummern
zu lassen, ihre Stationen präsent zu halten, die Verträge
zu executiren, in subsidium die Akte von 1839 anzuwenden *%)
und dem Vertragsystem die noch fehlenden Glieder des internationalen
Verbandes zu gewinnen. Durch Accessionsvertrag vom
24. Februar 1848 trat die Regierung von Belgien, der in unsern
Jahren eine so bedeutsame Rolle in Centralafrika zu spielen beschieden
war, dem Quintupelvertrage bei°'). Der Freundschaftsvertrag
mit der Dominikanischen Republik vom 6. März
1850 °?) gab im A. IX den britischen Kriegsschiffen das Recht,
die unter Dominikanischer Flagge segelnden Sklavenfahrer innerhalb
der eigenen Küstengewässer aufzugreifen und nach dem Hafen
von St. Domingo zur Condemnirung abzuführen. Der letzte Staat,
der dem humanitären Völkerverein neu hinzutrat, ist die Republik
Neu-Granada gewesen, welche mit England am 2. April 1851,
die Stipulationen des Vertrages mit Venezuela von 1839°°) zu
Grunde legend, eine selbständige Convention zur Unterdrückung
des Sklavenhandels ®) einging. Mit dieser war die Zahl der
britischen Cartels auf 31 gestiegen. Während der fünfziger Jahre
unseres Jahrhunderts wurde Sklavenwaare nach Süd- oder Mittel-Sklavenfahrer,
als Seeräuber, unter britische Jurisdiktion stellte; s. die Erklärungen
vom 4. Juni und 2. Juli 1845, MARrTEns, N. R. G. VHI 311— 314.
Vgl. den Bericht in R. WILDMANN, Institutes of international law, II (1850) 149,
Brasilien protestirte ohne Erfolg gegen die Aberdeen-Akte, Erklärung vom
22. Oktober 1845, -MARTENs et Cussyv, Recueil manuel V 519—529. WHEATON,
Histoire I 331—343.
668) LAWRENOE in seiner Ausgabe von WHrATon’s Elements, (2. ed.) 264,
spricht sich heftig dagegen aus,
61) Ratifikationsprotokoll vom 23. Juni 1849, MarTEns, N. R. G. X1V
50—63. Die Aktenstücke sind bereits oben 1I N. 2 erwähnt. Der Vertrag
dauert fort.
69) Fehlt bei MARTENS; gedruckt bei HERTSLET, Treaties VIII 982. 987.
Er gilt noch heute.
e8) 8.0, IIIN. 73.
%) Fehlt bei MARTENS. Gedruckt bei HERTSLET, Treaties IX 570. 584,
Der in englischer und spanischer Sprache aufgerichtete Traktat steht auch
heute noch in Geltung.