Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  17.  199

d)  Nachweis  von  Sesamöl.

a#)Wenn  keine  Farbstoffe  vorhanden  sind,  die  sich  mit  Salzsäure  rot  färben,  so  werden
5  cem  geschmolzenes  Fett  in  5  ccm  Petroleumäther  gelöst  und  mit  0,,  cem  einer
alkoholischen  Furfurollösung  (1  Raumteil  farbloses  Furfurol  in  100  Raumteilen  absolutem
Alkohol  gelöst)  und  mit  10  cem  Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht  119  mindestens
½  Minute  lang  kräftig  geschüttelt.  Bei  Anwesenheit  von  Sesamöl  zeigt  die  am  Boden
sich  abscheidende  Salzsäure  eine  nicht  alsbald  verschwindende  deutliche  Rotfärbung.

)WennFarbstoffe  vorhanden  sind,  die  durch  Salzsäure  rot  gefärbt  werden,  so
werden  5  ccm  geschmolzenes  Fett  in  10  ccm  Petroleumäther  gelöst  und  2,  cem
stark  rauchender  Zinnchlorürlösung  zugesetzt.  Die  Mischung  wird  kräftig  durchgeschüttelt,
  so  dass  alles  gleichmässig  gemischt  ist  (aber  nicht  länger)  und  die
Mischung  nun  in  Wasser  von  40°  getaucht.  Nach  Abscheidung  der  Zinnchlorürlösung
  taucht  man  die  Mischung  in  Wasser  von  800,  so  dass  dieses  nur  die  Zinnchlorürlösung
  erwärmt  und  ein  Sieden  des  Petroleumäthers  verhbindert  wird.  Bei
Gegenwart  von  Sesamöl  zeigt  die  Zinnchlorürlösung  nach  3  Minuten  langem  Er-Färmen
  eine  deutliche  bleibende  Rotfärbung.

Die  Zinnchlorürlösung  ist  aus  5  Gewichtsteilen  kristallisiertem  Zinnchlorür,
die  mit  1  Gewichtsteile  Salzsäure  anzurühren  und  vollständig  mit  trockenem  Chlorwasserstoff
  zu  sättigen  sind,  herzustellen,  nach  dem  Absetzen  durch  Asbest  zu
ftrieren  und  in  kleinen,  mit  Glasstopfen  verschlossenen,  möglichst  angefüllten
Flaschen  aufzubewahren.

7)  Bei  der  Untersuchung  von  Margarine  auf  den  vorgeschriebenen  Gehalt
an  Sesamöl  werden,  wenn  keine  Farbstoffe  vorhanden  sind,  die  sich  mit  Salzsäure
  rot  färben,  0,,  ccm  des  geschmolzenen,  klar  filtrierten  Fettes  in  9,,  cem
Petroleumäther  gelöst  und  die  Lösung  nach  dem  unter  a  angegebenen  Verfahren
geprüft.

Wenn  Farbstoffe  vorhanden  sind,  die  durch  Salzsäure  rot  gefärbt  werden,
so  löst  man  1  ccm  des  geschmolzenen,  klar  flltrierten  Margarinefetts  in  19  ccm
Petrolenmäther  und  schüttelt  diese  Lösung  in  einem  kleinen  zylindrischen  Scheidetrichter
  mit  5  ccm  Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht  1,  etwa  ½  Minute
  lang.  Die  unten  sich  ansammelnde  rot  gefärbte  Salzsäureschicht  lässt  man
abfliessen  und  wiederholt  dieses  Verfahren,  bis  die  Salzsäure  nicht  mehr  rot  gefärbt
  wird.  Alsdann  lässt  man  die  Salzsäure  abfliessen  und  prüft  10  ccm  der
30  behandelten  Petroleumätherlösung  nach  dem  unter  cS  angegebenen  Verfahren.

Hat  die  Margarine  den  vorgeschriebenen  Gehalt  an  Sesamöl  von  der  durch

de  Bekanntmachung  vom  4.  Juli  1897  —  Reichs-Gesetzbl.  S.  591  —  vorge-36