Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Wehrpflicht.  23

146.  Durch  wen!

Durch  die  Staatsregierung.

147.  Können  die  Termine  auf  später  angesetzt  werden!

Nein,  sie  können  nur  auf  früher  angesetzt,  vorgerückt  werden.
148.  Wenn  nun  aber  ein  Wehrpflichtiger  davon  nichts  er

fahren  hat  und  bleibt  aus,  wird  er  doch  bestraftds
·  Ja,  weil  man  die  öffentliche  allgemeine  Bekanntgabe  der
Termine  für  genügend  hält,  die  Wehrpflichtigen  zu  verständigen.

149.  Was  folgt  daraus?

I.  Daß  derjenige,  welcher  im  nächsten  Jahre  in  das  Alter
der  Wehrpflichtigkeit  tritt,  sich  vorsehen  und  gefaßt  machen  soll,
allen  Verbindlichkeiten  nachzukommen,

II.  daß  er  Zeitungen  lesen  soll.

b.  Widerspenstigkeit.
150.  Was  ist  Widerspenstigkeit  und  deren  Strafe!

I.  Wenn  ein  Wehrpflichtiger,  nachdem  er  als  tauglich  auf
die  Aushebungsliste  gesetzt  wurde,  weder  an  dem  im  Einberufungsbefehl
  bestimmten  Tage,  noch  in  den  nachfolgenden  acht
Tagen  bei  seiner  Heeresabtheilung  sich  einfindet  (126).

Strafe:  1  fl.  bis  1000  fl.  oder  Gefängniß  von  1  Tag
bis  1  Jahr  oder  beide  Strafen  verbunden.

II.  Wenn  ein  Freiwilliger,  der  seinen  Eintritt  angemeldet
hat,  weder  an  dem  zur  Verpflichtung  bestimmten  Tage  noch  innerhalb
  der  nächsten  acht  Tage  bei  seiner  Abtheilung  sich  einfindet
(38.  330.  331.  361  Tl).

Strafe:  wie  die  vorhin  bezeichnete.

151.  Immerhin  gewännen  diese  Widerspenstigen,  wenn  es
unter  der  Zeit  Krieg  gibt;  ist  dagegen  nichts  vorgesehen?

Doch,  die  Widerspenstigen  haben  nicht  nur  eine  volle  3jährige
  Dienstzeit  auszuhalten,  sondern  für  jedes  versäumte  Jahr,
wenn  während  demselben  die  bewaffnete  Macht  oder  ein  Theil
derselben  vor  dem  Feinde  stand,  um  zwei  Jahre  länger  in  der
activen  Armee  zu  dienen.

152.  Wenn  sich  aber  herausstellt,  daß  der  Widerspenstige
untauglich  ist!

Dann  allerdings  wird  er  nicht  eingereiht  und  muß  nicht

Soldat  werden.