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Stücke, nach ihrer Benennung sowie nach Reihe und Nummer goeordnet, aufzu-
führen sind.
Von den Stücken getrennte Zinsleisten und Ziusscheine sind nicht mit vor-
zulegen. Werden sie dennoch beigefügt, so geschieht dies auf Gefahr des Einsenders.
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so erhält der
Uberbringer die eine Ausfertigung der Anmeldung mit Empfangsbescheinigung zurück.
Nachdem die Kontrollabstempelung erfolgt oder deren Unzulässigkeit festgestellt ist,
werden dem Antragsteller die zur Abstempelung eingereichten Prämienlose und die
zweite Ausfertigung der Anmeldung mit einem Vermerk über die Abstempelung
oder den Grund ihrer Versagung verabfolgt — und zwar im Falle der Ziffer 3
Abs. 3 dieses Beschlusses nach Rückgabe der Empfangsbescheinigung —.
Prämienlose, welche den Amtsstellen durch Vermittelung der Post zugehen, werden,
sofern nicht der Antragsteller etwas anderes bestimmt, nach Erledigung des Antrags
in gleicher Weise, wie sie eingesendet worden sind, zurückgesandt.
Die Einsendung und Rücksendung geschieht auf Gefahr und Kosten des
Antragstellers.
Der Kontrollstempel ist ein Farbdruckstempel, er hat Hochformat und ist oben
und unten von geschwungenen Linien umrandet, die in der Mitte beider Seiten
durch gerade Linien verbunden werden. Die Mitte des Stempels zeigt auf
schraffiertem Grunde das nach rechts gewandte Brustbild einer Germania mit
der Kaiserkrone und einem Eichenkranz. Oberhalb dieses Mittelfeldes zieht sich
ein geschwungenes Band hin, welches die Schrift: „Reichsgesetz vom 8. Juni 1871“
trägt. Unter dem Mittelfelde befindet sich die Inschrift: „Kontrollstempel für
Prämienanleihen“. Beide Inschriften sind schwarz auf weißem Grunde. Am
Fuße des Stempels erscheint die Unterscheidungsziffer der Abstempelungsstelle weiß
auf schwarzem Grunde. Rechts und links vom Mittelfelde befindet sich je ein
buntes Rändchen.
Der Neichskanzler ist ermächtigt, die zur Ausführung dieses Beschlusses erforder-
lichen Anweisungen an die Amtsstellen aufzustellen.
Berlin, den 1.1. April 1908.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Sydow.