Nr. 44. 369
Tabelle I
zur
Berechnung der gutgemachten Tilgung für die mit 31 Prozent
verzinslichen Darlehen.
Anleitung.
Der durch Entrichtung der Kulturrente während eines bestimmten Zeitraumes gutgemachte gesamte
Tilgungsbetrag wird durch Multiplikation des jährlichen Tilgungsbetrages mit der betreffenden Verhältniszahl
in Spalte 2 der Tabelle gefunden. Wird z. B. für ein Darlehen von 1200 .X eine jährliche Kulturrente von
100 1, d. h. neben dem jährlichen Zins von 12)7.31/1 = 39 X ein jährlicher Tilgungsbetrag von 61 4
(= 5,0883 /% entrichtet, so sind ausweislich der Tabelle beispielsweise nach 20 Halbjahren 61)11,2062#4 = 714,02.
getilgt. Die Restschuldigkeit, durch deren Erlage das fragliche Darlehen zur angegebenen Zeit vollständig getilgt
wird, beträgt sonach 485,98 M.
Die Länge der Tilgungsperiode bei einer Kulturrente von bestimmter Höhe wird mit Hilfe der Spalte 3
der Tabelle aus dem Prozentverhältnis der Kulturrente zur ursprünglichen Darlehenssumme bestimmt. In dem
obenangegebenen Beispiele wird dieses Prozentverhältuis durch die Zahl 8,388. (3,25 Zins und 5,088.. Tilgung) ausgedrückt,
welche zwischen den Zahlen 8,/#1#0 und 8.266#x, d. i. zwischen der 30. und 31. Zahl der Spalte 3 liegt.
Am Ende des 30. Halbjahres berechnet sich der gesamte Tilgungsbetrag auf 19,#815 1. #61 = 1167,21 4#; mithin
ist am Schlusse des 31. Halbjahres nur noch ein Darlehensrest von 32,79.¾ nebst halbjährigem Zins hieraus zu
entrichten. Das Darlehen von 1200 .MA wird sonach mittelst einer Kulturreute von 100 & im Wege der ordentlichen
Tilgung in 31 Halbiahren vollständig abgetragen.