Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Blechbüchsen  von  5  Zentimeter  Höhe  und  2  Zentimeter  Durchmesser  mit

oben  und  unten  dicht  aufgeschobenen  Deckeln  zu  verpacken.

Jede  Büchse

darf  höchstens  12  gerollte  Bandstreifen  mit  je  50  Zündpillen  enthalten.
Höchstens  je  30  Büchsen  sind  durch  Papierumschlag  zu  einem  festen  Pakete
zu  vereinigen.  Im  übrigen  gelten  die  Vorschriften  im  Abs.  (1)  Ziffer  3  bis  5.
III.  In  Nr.  L  —  Eingangsbestimmung  —  wird  hinter  dem  Worte  „Sikkative“  eingeschaltet:
ferner  Lösungen  von  Bezin  und  anderen  leichtentzündlichen  Flüssigkeiten  in

wässeriger  Seifenlauge.

Die  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.

München,  den  28.  Juli  1908.

v.  Frauendorfer.

 

Nr.  19832.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

4.  Staalsministerium  des  Innern.

Mit  Ministerialentschließung  von  heute  ist  genehmigt  worden,  daß  die  Stadtgemeinde
Bamberg  4%ige  Schuldverschreibungen  auf  den  Juhaber  im  Gesamtbetrage  von
4000  000  Mark  und  zwar  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500  und  200  K  in  den

Verkehr  bringe.
München,  den  29.  Juli  1908.

v.  Brettreich.

Ordens-Verleihung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  26.  Juli  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  in  Diensten
Ihrer  Königlichen  Hoheit  der  Frau  Erzherzogin
Adelgunde,  Herzogin  von  Modena  stehenden
Tafeldecker  und  Türhüter  Johann  Kerstner
das  Verdienstkreuz  des  Ordens  vom  heiligen
Michael  zu  verleihen.

 

Prädikats-Verleihung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Känigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  der
K.  Palastdame  Marie  Freifrau  von  Ritter
zu  Grünstein,  geborenen  von  Preen  das
Prädikat  „Exzellenz“  gebührenfrei  zu  verleihen.