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Blechbüchsen von 5 Zentimeter Höhe und 2 Zentimeter Durchmesser mit
oben und unten dicht aufgeschobenen Deckeln zu verpacken.
Jede Büchse
darf höchstens 12 gerollte Bandstreifen mit je 50 Zündpillen enthalten.
Höchstens je 30 Büchsen sind durch Papierumschlag zu einem festen Pakete
zu vereinigen. Im übrigen gelten die Vorschriften im Abs. (1) Ziffer 3 bis 5.
III. In Nr. L — Eingangsbestimmung — wird hinter dem Worte „Sikkative“ eingeschaltet:
ferner Lösungen von Bezin und anderen leichtentzündlichen Flüssigkeiten in
wässeriger Seifenlauge.
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
München, den 28. Juli 1908.
v. Frauendorfer.
Nr. 19832.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
4. Staalsministerium des Innern.
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde
Bamberg 4%ige Schuldverschreibungen auf den Juhaber im Gesamtbetrage von
4000 000 Mark und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 K in den
Verkehr bringe.
München, den 29. Juli 1908.
v. Brettreich.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 26. Juli 1908 allergnädigst
bewogen gefunden, dem in Diensten
Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Erzherzogin
Adelgunde, Herzogin von Modena stehenden
Tafeldecker und Türhüter Johann Kerstner
das Verdienstkreuz des Ordens vom heiligen
Michael zu verleihen.
Prädikats-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, der
K. Palastdame Marie Freifrau von Ritter
zu Grünstein, geborenen von Preen das
Prädikat „Exzellenz“ gebührenfrei zu verleihen.