Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

 

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Geseh-und  Verorduungsfür

  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  46.

München,  den  31.  Juli  1908.

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  28.  Juli  1908,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  29.  Juli  1908,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —
Ordens-Verleihung.  —  Prädikats-Verleihung.

 

 

Bekanntmachung,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.
##.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Die  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  1899
S.  1075)  wird  in  nachstehender  Weise  abgeändert:
I.  In  Nr.  XXXVewird  hinter  dem  mit  „Donarit"  beginnenden  Absatz  eingeschaltet:
Dorfit  (Gemenge  von  Ammonsalpeter,  Kochsalz,  Mehl,  höchstens  17  Prozent
Trinitrotoluol  und  höchstens  5  Prozent  Kalisalpeter),  «
Alldorfit  (Gemenge  von  Ammonsalpeter,  Mehl  und  höchstens  17  Prozent
Trinitrotoluol),
II.  Nr.  XLIIawird,  wie  folgt,  geändert:
1.  Die  bisherigen  Vorschriften  erhalten  die  Bezeichnung  Abs.  (1).
2.  Als  Abs.  (2)  wird  hinzugefügt:
(2)  Paraffinzündbänder,  deren  Zündmischung  außer  einem  Zusatze
von  Ultramarinblau  anstatt  des  amorphen,  gelben  Phosphor  und  anstatt
eines  Teiles  des  chlorsauren  Kali,  Salpeter  enthält,  sind  in  zylindrische
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