alnt
Geseh-und Verorduungsfür
das
Königreich Bayern.
Nr. 46.
München, den 31. Juli 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 28. Juli 1908, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend. —
Bekanntmachung vom 29. Juli 1908, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. —
Ordens-Verleihung. — Prädikats-Verleihung.
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend.
##. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Die Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (Gesetz= und Verordnungsblatt 1899
S. 1075) wird in nachstehender Weise abgeändert:
I. In Nr. XXXVewird hinter dem mit „Donarit" beginnenden Absatz eingeschaltet:
Dorfit (Gemenge von Ammonsalpeter, Kochsalz, Mehl, höchstens 17 Prozent
Trinitrotoluol und höchstens 5 Prozent Kalisalpeter), «
Alldorfit (Gemenge von Ammonsalpeter, Mehl und höchstens 17 Prozent
Trinitrotoluol),
II. Nr. XLIIawird, wie folgt, geändert:
1. Die bisherigen Vorschriften erhalten die Bezeichnung Abs. (1).
2. Als Abs. (2) wird hinzugefügt:
(2) Paraffinzündbänder, deren Zündmischung außer einem Zusatze
von Ultramarinblau anstatt des amorphen, gelben Phosphor und anstatt
eines Teiles des chlorsauren Kali, Salpeter enthält, sind in zylindrische
82