Im Anschluß hieran wird gemäß Art. 4 Abs. I der rechtsrheinischen Gemeindeordnung
im Einverständnis mit den K. Staatsministerien der Justiz, des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten, sowie der Finanzen zur gleichzeitigen Einverleibung der Gemeinde
Offenhausen in die Stadtgemeinde Neu-Ulm die Genehmigung erteilt.
München, den 31. Dezember 1907.
J. A. P
Staatsrat v. Krazeisen.
Nr. 325.
Bekanntmachung, das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn
vom 25. Januar 1905 betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. September 1907
aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich vom 13. September 1907 Nr. 41 Seite 432
zum Abdruck gebracht.
München, den 7. Januar 1908.
J. A.
Ministerialrat Krenner.—
Abdruck.
Bekanutmachung.
Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im österreichischen
Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen 1
und II zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn
vom 25. Januar 1905 (Reichs-Gesetztl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie
folgt, berichtigt:
Aulage I.
1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich.
Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen:
„Gänserndorf“.
2. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Preßnit